Verlangen und Verbieten
In allen unter Punkt 1 beschriebenen und angekreuzten Situationen verlange ich:
- Lindernde pflegerische Maßnahmen, insbesondere Mundpflege zur Vermeidung des Durstgefühls sowie lindernde ärztliche Maßnahmen, Medikamente zur wirksamen Bekämpfung von Schmerzen, Luftnot, Angst, Unruhe, Erbrechen und anderen Krankheitserscheinungen. Die Möglichkeit einer Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Maßnahmen nehme ich in Kauf.
In allen unter Punkt 1 beschriebenen und angekreuzten Situationen verbiete ich:
- alle lebensverlängernden oder lebenserhaltenden Therapien oder Maßnahmen, die nicht ausschließlich die Linderung von Leiden zum Ziel haben. Insbesondere verbiete ich maschinelle Beatmung, künstliche Ernährung, Dialyse oder Operationen. Bereits eingeleitete Maßnahmen sind zu beenden.
- Wiederbelebungsmaßnahmen
Insbesondere in den Situationen, in denen der Tod nicht unmittelbar bevorsteht (z. B. Komafälle), verbiete ich künstliche Beatmung sowie jede Art der künstlichen Ernährung und künstlichen Flüssigkeitsgabe (sowohl über eine Sonde durch den Mund, die Nase, die Bauchdecke oder über die Vene). Solche Maßnahmen sind zu beenden, falls sie bereits eingeleitet wurden.
Sollte ich Träger eines Defibrillators sein, so ist dieser zu deaktivieren.
© C.H.Beck-Verlag, Medizinrechtskanzlei Putz
Rechtssichere Vorlagen finden Sie hier, plus der Antwort auf die Frage, ob Sie die Patientenverfügung beim Notar beglaubigen oder beurkunden sollten.