Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen verlangen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu bilden oder verständlich zu äußern. Typischerweise bezieht sich eine Patientenverfügung auf Situationen, in denen Betroffene aufgrund von Krankheit oder Unfall in ihrer Entscheidungsfähigkeit stark eingeschränkt oder gar nicht mehr ansprechbar sind.

Um eine Patientenverfügung erstellen zu können brauchen Sie die notwendige Einsichtsfähigkeit. Die Patientenverfügung ist keine Frage des Alters!!!

Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?

  1. Selbstbestimmung: Eine Patientenverfügung ermöglicht es, selbst zu bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen ergriffen oder unterlassen werden sollen. Damit wird das Selbstbestimmungsrecht auch dann gewahrt, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu bilden oder verständlich zu äußern.
  2. Entlastung von Angehörigen: Ohne Patientenverfügung müssen Angehörige oder gesetzliche Vertreter im Zweifelsfall schwierige Entscheidungen treffen, ohne sicher zu sein, was der Betroffene gewollt hätte. Eine Patientenverfügung gibt die Sicherheit, das Betroffene medizinisch so behandelt werden wie sie das möchten, und zusätzlich entlastet es Bevollmächtigen oder gesetzliche Betreuer.
  3. Vermeidung von Konflikten: Eine Patientenverfügung kann dazu beitragen, mögliche Konflikte zwischen Angehörigen, Ärzten und anderen Beteiligten zu vermeiden, indem sie eine verbindliche Grundlage für Entscheidungen über medizinische Maßnahmen bietet.

Detaillierte Information auf unserem YouTube-Kanal

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Handelnde Personen

Sie fragen sich, mit wem Sie es hier zu tun haben?

Im Kurzformat ein Überblick:

  • Ehemaliger Banker, der in der Bank immer wieder mit dem Thema Vorsorgevollmacht zu tun hatte. In dieser Zeit kam es öfters zu katastrophalen Auseinandersetzungen zwischen (oft älteren) Kunden und ihren Kindern (Erben), weil sowohl für den Krankheitsfall wie für die Situation nach dem Tod nichts geregelt war.
  • 2008 Kündigung bei der Bank
  • Seit 2009 Kommunikationstraining für Banken im In- und Ausland
  • Trainings und Vorträge zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Ausbildungen ab 2009

  • zum ehrenamtlich Hospizbegleiter. Sehr starke Berührung mit der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
  • in der Rettung (Sanitäter und Psychosoziale Notfallversorgung). Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht war sehr oft ein Thema am Unfallort.
  • Qualifizierung zum „Berater für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ für die Caritas
  • sehr viele Beratungsgespräche zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geführt (Caritas)
  • zum Betrieblichen Pflegeberater
  • zum Gesprächsbegleiter „Behandlung im Voraus planen“ (§132g SGB V)
  • „Ethik im Gesundheitswesen“ (Moderator Ethisches Konzil) mit einem tiefen Blick in die Entscheidungsprozesse von Intensiv- wie Palliativmedizinern wenn es um Therapiezieländerung geht.

Praktika und Hospitanz

  • bei Bestattern (Stuttgart, Köln),
  • in der Pathologie (München) und
  • im Sozialdienst eines großen Pflegeheims (Stuttgart)
  • und auf Palliativstation im Allgäu

Mit meinem 2. Unternehmen Trauma am Arbeitsplatz betreue ich Mitarbeiter in Unternehmen, die ein psychisch starkbelastendes Ereignis zu verarbeiten haben.

Soweit ein erster Einblick zu meinem fachlichen Hintergrund. Die in den letzten Jahren  aufgebauten exzellenten (juristischen wie medizinischen) Netzwerke stärken diese Arbeit und helfen sehr viele Fragen zu beantworten.