Hier sind Sie sicher

Vordrucke für rechtssichere Patientenverfügungen sind an verschiedenen Stellen erhältlich. Hier sind einige Möglichkeiten, wie Sie an diese Vordrucke gelangen können:

  1. Online: Es gibt zahlreiche Websites, die kostenlose oder kostenpflichtige Vordrucke für Patientenverfügungen anbieten. Sie können einfach nach „Patientenverfügung Vordruck“ oder „Patientenverfügung Vorlage“ suchen und eine Vorlage auswählen, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Bei 254 unterschiedlichen Vorlagen kann es schwierig werden die richtige Vorlage zu finden.
  2. Ärzte und Krankenhäuser: Einige Ärzte und Krankenhäuser bieten ihren Patienten Vordrucke für Patientenverfügungen an oder können ihnen sagen, wo Sie diese erhalten können. +++ACHTUNG+++ Bis heute kommt es vor, dass einige Vordrucke nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen.
  3. Seniorenzentren, Pflegeeinrichtungen, Pflegestützpunkte: Diese Einrichtungen haben in der Mehrzahl aktuelle rechtsichere Vordrucke vorrätig und beraten fachlich fundiert zu diesen Themen.
  4. Betreuungsvereine: In den meisten Landkreisen gibt es sehr gute Beratungsangebote von Betreuungsvereinen.
  5. Verbraucherzentralen: Verbraucherzentralen bieten in der Regel kostenpflichtige Beratung und rechtssichere Vordrucke zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmacht an.
  6. Anwälte und Notare: Juristen aus dem Bereich des Familien- oder Erb- und Medizinrechtsrechts und Notare, können Ihnen bei der Erstellung einer Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht helfen. +++ACHTUNG+++ Bei Medizinrechtsanwälten bitte darauf achten, dass sie auf „Patientenrechte am Lebensende“ spezialisiert sind. Die meisten Vorschläge werden mit Textbausteinen erstellt und kostenpflichtig zur Verfügung gestellt.
  7. Verbände und Organisationen: Einige Verbände und Organisationen, die sich auf Patientenrechte, medizinische Ethik oder Seniorenthemen konzentrieren, bieten Vordrucke für Patientenverfügungen an oder können Ihnen Informationen darüber geben, wo Sie diese erhalten können. Die Qualität ist sehr unterschiedlich.

+++TIPP+++ Wenn Sie sich nicht auf eines der 254 und mehr Angebote im Internet  verlassen wollen und auf Nummer sicher gehen wollen finden Sie hier eine Auswahl rechtssicherer Vorlagen.

Kostenfreie und rechtssichere Vordrucke zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bekommen sie unter:

Bayerisches Staatsministerium für Justiz

https://www.justiz.bayern.de/service/broschueren als PDF-Dokumente abrufbar.

Sehr viele soziale Träger und Hospizvereine nutzen die Vorlagen von Deutschlands renommiertester Medizinrechtskanzlei Putz | Sessel | Soukup | Steldinger, die in 99% identisch mit den Vordrucken des C.H.Beck-Verlag beziehungsweise dem Bayerischen Staatsministerium für Justiz sind.

https://www.putz-medizinrecht.de/rechtsgebiete/patientenverfuegung-patientenvollmacht/

oder

Bundesjustizministerium (Textbausteine zur Patientenverfügung)

https://www.bmj.de/DE/Themen/VorsorgeUndBetreuungsrecht/Patientenverfuegung/Patientenverfuegung_node.html

Bundesjustizministerium (Vorlage Vorsorgevollmacht)

https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html

Kostenpflichtige Vorlagen

C.H.Beck-Verlag (Deutschland ältester und größter juristischer Verlag)

Die Broschüren 

  • „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ (ISBN 978-3-406-79609-8, 7,90 Euro),
  • „Die Vorsorgevollmacht“ (ISBN 978-3-406-79578-7, 7,90 Euro),
  • „Meine Rechte als Betreuer und Betreuter“ (ISBN 978-3-406-79560-2, 7,90 Euro),
  • „Der große Vorsorgeberater“ (ISBN 978-3-406-79916-7, ca. 16 Euro) und
  • „Meine Vorsorgemappe“ (ISBN 978-3-406-79822-1, ca. 23 Euro)

sind überall im Buchhandel oder direkt beim Verlag C.H.BECK (Wilhelmstraße 9, 80801 München, Tel.: 089/38189-750, E-Mail: kundenservice@beck.de) erhältlich.

Weitere Vorlagen finden Sie zum Beispiel bei

  • der Verbraucherzentrale
  • dem VDK
  • der Stiftung Warentest
  • der Volkssolidarität
  • uns (Ratgeber Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (20 Seiten)
  • und einigen mehr.

Sollten Sie sich für andere Anbieter entscheiden, kann es sinnvoll sein, die Vorlagen mit den Texten  der Justizminister abzugleichen. Das gilt auch für Textvorschläge von Notaren und Rechtsanwälten.

+++ACHTUNG+++

Bei Angeboten von freien Finanzdienstleistern (Versicherungsmakler, Generationenberater, Ruhestandsplaner und Certified Financial Planner (CFP)) Augen auf. Diese Berufsgruppe darf über die Themen informieren, jedoch keine eigenständige Beratung oder Vermittlung an einen Dienstleister anbieten, weil es das Rechtsdienstleistungsgesetz verbietet.

Entsprechende Urteile des Bundesgerichtshof (BGH), des OLG-Karlsruhe und des Amtsgericht Northeim untermauern das Verbot. Trotzdem ignorieren Finanzdienstleister  diese Urteile massenhaft, und bekommen für die Weiterleitung der Kundendaten eine Provision von 15 – 20 % aus der Vertragssumme.

Sollten Sie ein Angebot von Ihrem Finanzdienstleister bekommen, empfehlen Juristen die Finger davon zu lassen um auch bei den hohen Kosten keine böse Überraschung zu erleben. Mehr Informationen zur verbotenen Rechtsberatung durch Finanzdienstleister finden Sie in diesem Video