Hier sind Sie sicher
Vordrucke für rechtssichere Patientenverfügungen sind an verschiedenen Stellen erhältlich. Hier sind einige Möglichkeiten, wie Sie an diese Vordrucke gelangen können:
- Online: Es gibt zahlreiche Websites, die kostenlose oder kostenpflichtige Vordrucke für Patientenverfügungen anbieten. Sie können einfach nach „Patientenverfügung Vordruck“ oder „Patientenverfügung Vorlage“ suchen und eine Vorlage auswählen, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Bei 254 unterschiedlichen Vorlagen kann es schwierig werden die richtige Vorlage zu finden.
- Ärzte und Krankenhäuser: Einige Ärzte und Krankenhäuser bieten ihren Patienten Vordrucke für Patientenverfügungen an oder können ihnen sagen, wo Sie diese erhalten können. +++ACHTUNG+++ Bis heute kommt es vor, dass einige Vordrucke nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen.
- Seniorenzentren, Pflegeeinrichtungen, Pflegestützpunkte: Diese Einrichtungen haben in der Mehrzahl aktuelle rechtsichere Vordrucke vorrätig und beraten fachlich fundiert zu diesen Themen.
- Betreuungsvereine: In den meisten Landkreisen gibt es Angebote von Betreuungsvereinen, die sehr gut sind.
- Verbraucherzentralen: Verbraucherzentralen bieten in der Regel kostenpflichtige Beratung und Vordrucke zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmacht an.
- Anwälte und Notare: Juristen aus dem Bereich des Familien- oder Erb- und Medizinrechtsrechts und Notare, können Ihnen bei der Erstellung einer Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht helfen. +++ACHTUNG+++ Bei Medizinrechtsanwälten bitte darauf achten, dass diese auf die „Patientenrechte am Lebensende“ spezialisiert sind. Die meistens Vorschläge werden mit Textbausteinen erstellt und kostenpflichtig zur Verfügung gestellt.
- Verbände und Organisationen: Einige Verbände und Organisationen, die sich auf Patientenrechte, medizinische Ethik oder Seniorenthemen konzentrieren, bieten Vordrucke für Patientenverfügungen an oder können Ihnen Informationen darüber geben, wo Sie diese erhalten können.
+++TIPP+++ Wenn Sie sich nicht auf eines der 254 und mehr Angebote im Internet verlassen wollen und auf Nummer sicher gehen wollen finden Sie hier eine Auswahl rechtssicherer Vorlagen.
Kostenfreie und rechtssichere Vordrucke zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bekommen sie unter:
Bayerisches Staatsministerium für Justiz
Broschüren kostenlos unter
https://www.justiz.bayern.de/service/broschueren als PDF-Dokumente abrufbar.
Ganz viele soziale Träger und Hospizvereine nutzen die Vorlagen von Deutschland renommiertester Medizinrechtskanzlei Putz | Sessel | Soukup | Steldinger die in 99% identisch mit den Vordrucken des C.H.Beck-Verlag beziehungsweise den Justizministerien sind.
https://www.putz-medizinrecht.de/rechtsgebiete/patientenverfuegung-patientenvollmacht/
oder
Bundesjustizministerium (Textbausteine zur Patientenverfügung)
Bundesjustizministerium (Vorlage Vorsorgevollmacht)
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html
Kostenpflichtige Vorlagen
C.H.Beck-Verlag (Deutschland ältester und größter juristischer Verlag)
Die Broschüren
- „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ (ISBN 978-3-406-79609-8, 7,90 Euro),
- „Die Vorsorgevollmacht“ (ISBN 978-3-406-79578-7, 7,90 Euro),
- „Meine Rechte als Betreuer und Betreuter“ (ISBN 978-3-406-79560-2, 7,90 Euro),
- „Der große Vorsorgeberater“ (ISBN 978-3-406-79916-7, ca. 16 Euro) und
- „Meine Vorsorgemappe“ (ISBN 978-3-406-79822-1, ca. 23 Euro)
sind überall im Buchhandel oder direkt beim Verlag C.H.BECK (Wilhelmstraße 9, 80801 München, Tel.: 089/38189-750, E-Mail: kundenservice@beck.de) erhältlich.
Weitere Vorlagen finden Sie zum Beispiel bei
- der Verbraucherzentrale
- dem VDK
- der Stiftung Warentest
- uns (Ratgeber Patientenverfügung 20 Seiten)
- und einigen mehr.
Sollten Sie sich für andere Anbieter entscheiden, kann es sinnvoll sein, die Vorlagen mit den Texten der Justizminister abzugleichen. Das gilt auch für Textvorschläge von Notaren und Rechtsanwälten.
+++ACHTUNG+++
Bei Angeboten von freien Finanzdienstleistern (Versicherungsmakler, Generationenberater, Ruhestandsplaner und Certified Financial Planner (CFP)) Augen auf. Diese Berufsgruppe darf informieren, jedoch keine eigenständige Beratung anbieten weil es eine Rechtsdienstleistung ist, die für diese Berufsgruppe nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz verboten ist und durch ein Gerichtsurteil klar und deutlich bestätigt wurde. Viele Finanzdienstleister geben es an Dienstleister weiter, diese Dienstleister geben es angeblich an Juristen weiter, und zahlen dem Finanzdienstleister eine Provision von 15 -20 % der Vertragssumme. Diese Vorgehensweise ist bereits gerichtlich verboten worden, wird jedoch weiter angewandt.
Sollten Sie ein Angebot von Ihrem Finanzdienstleister bekommen empfehlen Juristen sich einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, die Texte mit den rechtssicheren, kostenfreien Vordrucken z.B. des Bundesjustizministeriums im Vorfeld zu vergleichen, und weitere Angebote z.B. Notar, Betreuungsvereinen oder sozialen Träger einzuholen. Das Ziel ist, dass Sie keine finanziellen Überraschungen (z.B. Zahlung überhöhter Honorare) am Ende erleben.
Auf unserem YouTube-Kanal „Ratgeber Patientenverfügung“ finden Sie ein Video zu diesem Thema.