Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht einfach gut erklärt

Selbstbestimmung bis zum letzten Atemzug – Vorbereitet sein für den Fall, dass Sie sich nicht mehr verständlich äußern und Ihren Willen nicht mehr bilden können.

Sinnvolle Vollmacht zur Verhinderung einer gerichtlichen Betreuung – 110% Vertrauen und 150% Zutrauen – Kriterien für die Auswahl von Bevollmächtigten – Haftung des Bevollmächtigen

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, und ein sehr wichtiger Bestandteil der eigenen Vorsorgeplanung, wo im Voraus Behandlungssituationen, medizinische Behandlungswünsche und Verbote festlegt werden, falls der Ausstellende seinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann.

Die Patientenverfügung gilt als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts und stellt sicher, dass im Fall der Fälle die individuelle Entscheidungen und Werte der Vollmachtgeber berücksichtigt werden.

Sie ist ein wichtiges Instrument, die es den Bevollmächtigten ermöglicht, die gewünschte medizinische Behandlung umzusetzen und gilt als große Entlastung für Bevollmächtigte.

Geltung

Eine frühzeitige Erstellung der Patientenverfügung ermöglicht es, individuelle Wünsche und Vorstellungen bezüglich medizinischer Maßnahmen festzuhalten und so sicherzustellen, dass diese im Ernstfall umgesetzt werden. Hierbei sollten neben der ablehnenden oder befürwortenden Haltung zu bestimmten medizinischen Eingriffen auch Wertvorstellungen und persönliche Einstellungen aufgeschrieben werden.

Gibt es im Fall der Fälle keine Patientenverfügung, ist es Aufgabe der Bevollmächtigten die Behandlungswünsche, Prioritäten und Wertvorstellungen an gesunden Tagen zusammenzutragen. Dieser Prozess kann die individuelle Behandlung verzögern. Der Behandlungswunsch hat die gleiche Verbindlichkeit wie eine schriftliche Patientenverfügung.

Wer eine Patientenverfügung ausgestellt hat, kann jederzeit schriftlich oder mündlich widersprechen. Also ein Höchstmaß an Selbstbestimmung.

Kommunikation

Die Kommunikation mit Bevollmächtigten, also Personen, die befugt sind, in rechtlichen Angelegenheiten, im Namen des Vollmachtgebers, zu handeln, ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Interessen der Vollmachtgeber vertreten werden.

Eine klare und offene Kommunikation ist der Schlüssel, um Missverständnissen vorzubeugen und sicherzustellen, dass  Bevollmächtigte die Wünsche und Bedürfnisse der Vollmachtgeber verstanden haben, um sie im Fall der Fälle umsetzen zu können.

Regelmäßiger Austausch zwischen Vollmachtgebern und Bevollmächtigten ermöglicht es, Fragen und Bedenken zu klären, die während des Prozesses auftreten können. Es hilft dabei, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, dass für eine erfolgreiche Zusammenarbeit unerlässlich ist. Durch transparente Kommunikation können alle Parteien informiert bleiben und gemeinsam Entscheidungen treffen, die im besten Interesse des Vollmachtgebers liegen.

Eine offene und regelmäßige Kommunikation fördert sowohl die vertrauensvolle Zusammenarbeit, und stellt sicher, dass im Fall der Fälle die Wünsche und Bedürfnisse des Vollmachtgebers vollumfänglich berücksichtigt werden.