Alles rund um die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Die Vorsorgevollmacht ist die wichtigste Vollmacht, noch vor der Patientenverfügung. Ohne Patientenverfügung können mit Medizinern Lösungen gefunden werden. Ohne Vorsorgevollmacht wird im Fall der Fälle (auch nach 6 Monaten Ausschöpfung des Ehegattennotvertretungsrecht) eine gesetzliche Betreuung eingeleitet, die oft eine nahestehende Person übernimmt.

Vorsorgevollmacht

Details und viele Informationen zur Vorsorgevollmacht finden Sie flankierend in diesen Videos.

Betreuungsverfügung

Wann ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll?

Auswahl der Bevollmächtigten

Die 13 wichtigsten Kriterien für die Auswahl der Bevollmächtigten, sollte jeder Vollmachtgeber kennen . Diese Informationen sind sowohl für Vollmachtgeber wie für zukünftige Bevollmächtigte wichtig.

Haftung der Bevollmächtigten

Weil Bevollmächtigte mit Ihrem Privatvermögen für mögliche Schäden bei der Vollmachtausführung haften, sollten Vollmachtgeber und Bevollmächtigte sich ordentlich absichern.

Ehegattennotvertretungsrecht

Seit 1.01.2023 gilt das Ehegattennotvertretungsrecht. Brauchst es dann noch eine Vorsorgevollmacht, wenn der Notfall doch abgedeckt ist?

Sorgerechtsverfügung

Eltern von minderjährigen Kinder ist zu empfehlen eine Sorgerechtsverfügung handschriftlich aufzusetzen, die im Fall der Fälle, dass beide Elternteile vor der Volljährigkeit der Kinder versterben, die Kinder bei einer Vertrauensperson behütet aufwachsen.

Urteile

Die wesentlichen Urteile zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung werden wir hier aufarbeiten.