Reden! Miteinander reden!!!

Das Reden mit den Bevollmächtigten über die Patientenverfügung ist aus mehreren Gründen nicht nur sinnvoll sondern elementar wichtig:

  1. Klare Kommunikation: Eine offene und ehrliche Diskussion über Ihre Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf medizinische Behandlungen und persönliche Sorgen stellt sicher, dass der Bevollmächtigte genau versteht, was Sie möchten und wie Ihre Entscheidungen getroffen werden sollten.
  2. Vertrauensbildung: Durch das Gespräch mit Ihrem Bevollmächtigten können Sie eine Vertrauensbasis schaffen, die es dem Bevollmächtigten ermöglicht, Ihre Entscheidungen in schwierigen Situationen mit Sicherheit zu treffen. Als Vollmachtgeber benötigen Sie 110% Vertrauen zum Bevollmächtigten. Bevollmächtigte müssen sich die Aufgabe zu 110% zutrauen.
  3. Aktualisierung der Informationen: Gesundheitliche Bedingungen und persönliche Vorlieben können sich im Laufe der Zeit ändern. Eine fortlaufende Kommunikation mit Ihrem Bevollmächtigten hilft sicherzustellen, dass die Patientenverfügung auf dem neuesten Stand ist und Ihren aktuellen Wünschen entspricht.
  4. Bessere Entscheidungsfindung: Wenn der Bevollmächtigte Ihre Wünsche und Vorstellungen klar versteht, kann er oder sie besser in Ihrem Sinne handeln, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.
  5. Konfliktvermeidung: Offene Kommunikation kann dazu beitragen, potenzielle Konflikte zwischen Familienmitgliedern oder anderen Beteiligten zu vermeiden, indem Klarheit über Ihre Wünsche und die Rolle des Bevollmächtigten geschaffen wird.

Insgesamt ist das Reden mit den Bevollmächtigten über die Patientenverfügung ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege respektiert und befolgt werden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.

Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung mit einem Arzt zu besprechen und ggf. auch rechtliche Beratung bei einem Medizinrechtsanwalt für „Patientenrechte am Lebensende“ in Anspruch zu nehmen. Eine sorgfältige Erstellung und regelmäßige Überprüfung der Patientenverfügung kann dazu beitragen, dass im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit die eigenen Wünsche und Vorstellungen respektiert werden und die medizinische Versorgung im Einklang mit den eigenen Vorstellungen steht.

Wenn reden nicht möglich ist

Wenn es nicht möglich ist, dass Vollmachtgeber und Bevollmächtigter miteinander über die Patientenverfügung sprechen, gibt es alternative Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass die Wünsche des Vollmachtgebers berücksichtigt werden:

  1. Schriftliche Dokumentation: Der Vollmachtgeber sollte seine Wünsche und Vorstellungen bezüglich der medizinischen Versorgung und persönlichen Sorgen detailliert in der Patientenverfügung dokumentieren. Dies hilft Bevollmächtigten, Entscheidungen im Sinne des Vollmachtgebers zu treffen, auch wenn sie nicht direkt miteinander kommunizieren können.
  2. Zeugen: Der Vollmachtgeber kann seine Wünsche und Vorstellungen auch mit vertrauenswürdigen Freunden, Familienmitgliedern oder medizinischen Fachleuten besprechen, die als Zeugen fungieren und dem Bevollmächtigten dabei helfen können, die Absichten des Vollmachtgebers besser zu verstehen.
  3. Vermittler: Wenn eine direkte Kommunikation zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem nicht möglich ist, kann eine vertrauenswürdige dritte Person als Vermittler fungieren, um die Wünsche des Vollmachtgebers an den Bevollmächtigten weiterzuleiten. Gerne unterstützen wir Sie dabei.  
  4. Professionelle Beratung: In einigen Fällen ist es hilfreich, professionelle Beratung, beispielsweise von einem Fachanwalt für Medizinrecht oder Medizinern oder sozialen Träger in Anspruch zu nehmen, um die Patientenverfügung klar und verständlich zu gestalten.
  5. Überdenken der Bevollmächtigung: Wenn das Vertrauen in den Bevollmächtigten gesunken ist, oder die Kommunikation zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem aufgrund von Unstimmigkeiten oder anderen Problemen nicht möglich ist, sollte der Vollmachtgeber möglicherweise eine andere Person als Bevollmächtigten in Betracht ziehen, und die Vollmacht widerrufwn.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine offene Kommunikation zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem sehr wichtig ist, um sicherzustellen, dass die Patientenverfügung effektiv umgesetzt wird. Wenn dies jedoch nicht möglich ist, sollten alternative Maßnahmen ergriffen werden, um die Wünsche des Vollmachtgebers bestmöglich zu respektieren und zu schützen.

Mehr zur Auswahl der Bevollmächtigten finden Sie auf unserem YouTube-Kanal.