Wenn reden nicht möglich ist
Sollte es nicht möglich ist, dass Vollmachtgeber und Bevollmächtigter miteinander über die Patientenverfügung sprechen, gibt es alternative Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass die Wünsche des Vollmachtgebers berücksichtigt werden:
- Schriftliche Dokumentation: Der Vollmachtgeber sollte seine Wünsche und Vorstellungen bezüglich der medizinischen Versorgung und persönlichen Sorgen detailliert in der Patientenverfügung dokumentieren. Dies kann dem Bevollmächtigten helfen, Entscheidungen im Sinne des Vollmachtgebers zu treffen, auch wenn sie nicht direkt miteinander kommunizieren können.
- Zeugen: Der Vollmachtgeber kann seine Wünsche und Vorstellungen auch mit vertrauenswürdigen Freunden, Familienmitgliedern oder medizinischen Fachleuten besprechen, die als Zeugen fungieren und dem Bevollmächtigten dabei helfen können, die Absichten des Vollmachtgebers besser zu verstehen.
- Vermittler: Wenn eine direkte Kommunikation zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem nicht möglich ist, kann eine vertrauenswürdige dritte Person als Vermittler fungieren, um die Wünsche des Vollmachtgebers an den Bevollmächtigten weiterzuleiten. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
- Professionelle Beratung: In einigen Fällen ist es hilfreich, professionelle Beratung, beispielsweise von einem Fachanwalt für Medizinrecht oder von sozialen Träger in Anspruch zu nehmen, um zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten zu vermitteln.
- Überdenken der Bevollmächtigung: Wenn die Kommunikation zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem aufgrund von Unstimmigkeiten oder anderen Problemen nicht möglich ist, sollte der Vollmachtgeber möglicherweise eine andere Person als Bevollmächtigten in Betracht ziehen, mit der eine bessere Kommunikation möglich ist.
Die offene Kommunikation zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem ist sehr wichtig, um sicherzustellen, dass die Patientenverfügung effektiv umgesetzt wird. Wenn dies jedoch nicht möglich ist, sollten alternative Maßnahmen ergriffen werden, um die Wünsche des Vollmachtgebers bestmöglich zu respektieren und zu schützen.
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