Notare
Die Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sind unparteiische, unabhängige und besonders sachkundige Rechtsberater. In dieser Funktion ermitteln sie die Interessen und Ziele aller Beteiligten und wirken auf eine Einigung hin, bei der keiner benachteiligt wird. Dementsprechend entwerfen und beurkunden Notare wichtige Verträge
Notarielle Urkunden
Notarielle Urkunden haben verschiedene Vorteile. Der Notar sorgt für rechtssichere Formulierungen und berät über die Tragweite und den Vertrauenscharakter der Vorsorgevollmacht. Er schützt vor inhaltlich fehlerhaften bzw. ungenau abgefassten Vollmachten. Die notarielle Urkunde verschafft Gewissheit über die Identität des Erklärenden. Das ist in Vorsorgefällen besonders wichtig, weil sich der Betroffene im Fall der Fälle nicht mehr selbst äußern kann. Der Notar trifft in der Urkunde ferner Feststellungen zur Geschäftsfähigkeit und verweigert seine Mitwirkung, wenn der Vollmachtgeber bereits geschäftsunfähig sein sollte. Dies bietet besondere Gewähr für die wirksame Errichtung der Vollmachtsurkunde.
ACHTUNG: Übersehen Notare die Geschäftsunfähigkeit stehen sie nicht in der Haftung.
Notar – Unterschrift oder Handzeichen
Unterschied zwischen Unterschrift und Handzeichen
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Eine Unterschrift ist die eigenhändige, vollständige Namenszeichnung einer Person und gilt als rechtsverbindlich. Sie ist in der Regel Voraussetzung für die Wirksamkeit vieler Urkunden und Verträge.
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Ein Handzeichen ist ein eigenhändiges Zeichen, das keine vollständige Unterschrift darstellt. Es kann ein abgekürztes Namenszeichen, ein Vorname, Initialen oder ein anderes individuelles Zeichen sein. Es wird häufig von Personen verwendet, die nicht schreiben können (schreibunfähig im Sinne des § 25 BeurkG)
Notfalldose
Eine Notfalldose ist ein kleiner, auffällig gekennzeichneter Behälter, der ein ausgefülltes Informationsblatt mit wichtigen medizinischen und persönlichen Daten enthält. Sie wird in der Kühlschranktür aufbewahrt, damit sie im Notfall für Rettungskräfte schnell und einfach auffindbar ist
Notfallkarte
Eine Notfallkarte ist ein persönlicher Ausweis im Scheckkartenformat, der wichtige medizinische und persönliche Informationen enthält, die im Notfall für Ersthelfer und Rettungskräfte schnell zugänglich sein sollen. Sie wird im Portemonnaie, in der Tasche, im Schulranzen oder hinter der Handyhülle mitgeführt und kann im Ernstfall lebensrettend sein.
Notfallkontakte im Mobilfunktelefon
Notfallkontakte sind spezielle Kontakte, die auf dem Smartphone hinterlegt werden, damit Ersthelfer oder Rettungskräfte im Ernstfall schnell Angehörige oder Vertrauenspersonen erreichen können – auch wenn das Handy gesperrt ist.
Notfallordner
Ein Notfallordner ist eine zentrale Sammlung aller wichtigen persönlichen, medizinischen, rechtlichen und finanziellen Dokumente, die im Ernstfall – etwa bei Unfall, Krankheit oder plötzlicher Handlungsunfähigkeit – schnell griffbereit sein müssen. Er sorgt dafür, dass Angehörige oder Vertrauenspersonen im Notfall sofort handlungsfähig sind und alle notwendigen Informationen und Vollmachten zur Verfügung stehen.
Notfallkoffer
Ein privater Notfallkoffer ist eine sinnvolle Vorbereitung, um im Falle eines plötzlichen Krankenhausaufenthaltes alles Notwendige griffbereit zu haben. Dies hilft, Stress zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie sowohl medizinisch als auch persönlich gut versorgt sind.
Organspende
Organe dürfen Verstorbenen in Deutschland zur Transplantation nur entnommen werden, wenn der Hirntod nachgewiesen ist und eine Zustimmung zur Organspende vorliegt. In der Patientenverfügung lehnen viele Menschen künstliche Ernährung und Beatmung ab. Bei der Organspende sind sie notwendig.
Organspende /Lebendspende
Siehe unter Lebendspende
Palliativmedizin
Palliativmedizin ist die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung. Sie konzentriert sich auf die Linderung von Schmerzen, anderen körperlichen Beschwerden sowie psychischen, sozialen und spirituellen Problemen, um die bestmögliche Lebensqualität bis zum Lebensende zu erhalten.
Palliativmedizinerin/Palliativmediziner
Um als Palliativmediziner arbeiten zu können, müssen Ärzte bestimmte Voraussetzungen erfüllen und eine strukturierte Weiterbildung absolvieren. Mediziner benötigen eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (z. B. Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Psychiatrie oder Pädiatrie).
Palliative Sedierung
Die palliative Sedierung ist eine medizinische Maßnahme zur Linderung therapieresistenter Symptome bei sterbenden Patienten, bei denen andere Behandlungen versagen. Sie zielt darauf ab, unerträgliches Leiden – etwa durch Schmerzen, Atemnot, Agitation oder Angst – durch eine kontrollierte Dämpfung des Bewusstseins zu reduzieren.
Palliativstation
Eine Palliativstation ist eine spezialisierte Krankenhausabteilung für schwerstkranke Patienten mit unheilbaren, lebensbegrenzenden Erkrankungen. Sie konzentriert sich auf die Linderung von Symptomen wie Schmerzen, Atemnot oder Übelkeit, nicht auf Heilung.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der eine einwilligungsfähige volljährige Person festlegt, wie sie in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden möchte, falls sie nicht mehr selbst entscheiden kann. Die Patientenverfügung dient dazu, den eigenen Willen bei Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen verbindlich festzuhalten, etwa bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, Komazuständen oder in der letzten Lebensphase.
Patientenverfügung bei ALS
Amyotrophe Lateralsklerose ist eine schwere, fortschreitende und unheilbare neurologische Erkrankung, die das motorische Nervensystem betrifft. Für diese Erkrankung gibt es die Möglichkeit einer eigenen Patientenverfügung.
Patientenverfügung für schwerstkranke Kinder
Für schwerstkranke Kinder können keine eigenständigen Patientenverfügungen im rechtlichen Sinne erstellt werden, da Minderjährige gemäß § 1827 BGB nicht einwilligungsfähig sind. Dennoch gibt es praktische Lösungen für die Vorausplanung medizinischer Entscheidungen.
PEG-Magensonde
Eine PEG-Magensonde (perkutane endoskopische Gastrostomie) ist ein elastischer Kunststoffschlauch, der durch die Bauchdecke direkt in den Magen gelegt wird, um eine künstliche Ernährung bei Patienten zu ermöglichen, die nicht ausreichend oral Nahrung aufnehmen können.
Persönliche Angelegenheiten
Persönliche Angelegenheiten im Kontext der Vorsorgevollmacht sind insbesondere die Personensorge, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung und die Entscheidung über die Unterbringung in einem Pflegeheim oder einer geschlossenen Anstalt.
Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit bezeichnet den Zustand, in dem Menschen aufgrund von körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen langfristig (mindestens sechs Monate) Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen benötigen. Die gesetzliche Definition findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB) XI (§14–15) und stellt die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ins Zentrum: Betroffene können gesundheitsbedingte Anforderungen nicht eigenständig bewältigen und sind auf Unterstützung von außen angewiesen.
Psychoonkologie
Ein Psychoonkologe unterstützt Krebspatienten und ihre Angehörigen bei der Bewältigung der psychischen und sozialen Herausforderungen, die mit der Erkrankung einhergehen.
Rangfolgen in der Vorsorgevollmacht
Die Festlegung einer Rangfolge bei mehreren Bevollmächtigten ist möglich, aber mit spezifischen Vor- und Nachteilen verbunden.
Reanimationsverbot nach Herzkreislaufstillstand
Ein Reanimationsverbot nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand kann in einer Patientenverfügung wirksam festgelegt werden, sofern sie konkret und situationsspezifisch formuliert ist, wie in einer Demenzzusatzerklärung.
Rechtliche Betreuung
Eine rechtliche Betreuung ist ein gesetzliches Unterstützungsinstrument für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, geistigen Einschränkung oder körperlichen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Sie dient dem Schutz und der Hilfe zur Selbstbestimmung, wobei die Wünsche und der Wille der Betroffenen im Mittelpunkt stehen. Als Alternative kann eine Vorsorgevollmacht erstellt werden.
Rechnungslegungspflicht des Bevollmächtigten
Die Rechnungslegungspflicht des Bevollmächtigten hängt maßgeblich vom Bestehen eines Auftragsverhältnisses gemäß § 666 BGB ab. Die bloße Erteilung einer Vorsorgevollmacht begründet noch keine Rechenschaftspflicht – entscheidend sind die konkreten Umstände wie die Voraussetzung eines Auftragsverhältnis.
Die Rechnungslegungspflicht entsteht nur, wenn neben der Vollmacht ein rechtsgeschäftlicher Auftrag vorliegt. Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte verpflichtet ist, eigenverantwortlich und initiativ für den Vollmachtgeber zu handeln, z.B. bei umfassender Vermögenssorge. (OLG Braunschweig (9. Zivilsenat), Urteil vom 28.04.2021 – 9 U 24/20)
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Siehe Zentrales Vorsorgeregister
Reue von Sterbenden
Buchempfehlung: „5 Dinge, die Sterbende am meisten bereuen“ von Bronnie Ware basiert auf ihren Erfahrungen als Palliativpflegerin. Sie hat im Laufe der Jahre viele Menschen auf ihrem letzten Lebensweg begleitet und dabei wiederkehrende Themen der Reue festgestellt.
SAPV
SAPV steht für Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung. Sie ist ein medizinisches und pflegerisches Versorgungsangebot für schwerstkranke und sterbende Menschen mit einer unheilbaren, fortgeschrittenen Erkrankung, deren Lebenserwartung begrenzt ist und die besonders komplexe Symptome oder einen erhöhten Versorgungsbedarf haben.
Das Hauptziel der SAPV ist es, die Lebensqualität und Selbstbestimmung der betroffenen Patientinnen und Patienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. Die Versorgung soll ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in der vertrauten häuslichen Umgebung, im Pflegeheim oder im Hospiz ermöglichen.
Schuldnerberatung
Schuldnerberatung ist ein professionelles Hilfsangebot für Menschen, die überschuldet sind oder von Überschuldung bedroht werden. Ziel ist es, gemeinsam mit den Betroffenen Wege aus der Schuldenfalle zu finden, die finanzielle Situation zu stabilisieren und die Existenz zu sichern. Neben der finanziellen Beratung werden oft auch psychosoziale Hilfen angeboten, um die persönlichen Folgen der Schuldenkrise zu bewältigen.
Schenkungen
Schenkungen sind dem rechtlichen Betreuer – mit engen Ausnahmen – grundsätzlich verboten. Ein Vorsorgebevollmächtigter unterliegt demgegenüber grundsätzlich keinen Einschränkungen und kann daher beispielsweise auch unentgeltlich über Vermögensgegenstände (z.B. Sparguthaben und – mit notarieller Vollmacht – Grundbesitz) des Vollmachtgebers verfügen.
Sedierung
Eine Sedierung ist ein medizinisches Verfahren, bei dem durch die Gabe von Medikamenten (Sedativa) das zentrale Nervensystem gedämpft wird. Ziel ist es, den Patienten zu beruhigen, Ängste zu nehmen und ihn in einen entspannten, oft schläfrigen Zustand zu versetzen. Im Gegensatz zur Vollnarkose bleibt der Patient während einer Sedierung in der Regel wach, ansprechbar und kann selbstständig atmen.
Siehe auch Palliative Sedierung
Seniorenbeirat
Ein Seniorenbeirat ist ein gewähltes, beratendes Gremium auf Gemeinde-, Kreis- oder Landesebene, das die Interessen der älteren Generation – in der Regel ab 60 Jahren – in den politischen Entscheidungsprozess einbringt. Er wird häufig auch als Seniorenrat, Stadtseniorenrat, Kreisseniorenrat oder Landesseniorenrat bezeichnet.
Selbstbestimmung
Selbstbestimmung bedeutet, dass jeder Mensch das Recht und die Möglichkeit hat, eigenständig und nach eigenen Vorstellungen über sein Leben und seine Angelegenheiten zu entscheiden. Dies umfasst die Freiheit, persönliche Ziele zu wählen, Entscheidungen zu treffen und das eigene Leben aktiv zu gestalten – ohne unzulässige Einmischung durch andere Menschen oder Institutionen, insbesondere den Staat.
Diese Freiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht und wird in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt. Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert das Recht auf die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“, solange dadurch nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen wird. Siehe auch Fremdbestimmung
Situationen (in denen die Patientenverfügung gilt)
Eine Patientenverfügung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, selbstbestimmt über medizinische Maßnahmen zu entscheiden – also insbesondere bei fehlender Einwilligungsfähigkeit infolge von Bewusstlosigkeit, schwerer Erkrankung, Unfall oder fortgeschrittener Demenz.
Sorgerechtsverfügung
Eine Sorgerechtsverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der Eltern festlegen, wer im Falle ihres Todes das Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder übernehmen soll. Sie dient dazu, dem Familiengericht den ausdrücklichen Wunsch der Eltern mitzuteilen, welche Person als Vormund eingesetzt werden soll, falls beide Eltern versterben oder ein alleinerziehender Elternteil stirbt.
Ohne eine Sorgerechtsverfügung entscheidet das Familiengericht nach dem Kindeswohl, wer die Vormundschaft übernimmt. Mit einer Verfügung können Eltern jedoch ihren Willen klar dokumentieren und so Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts nehmen.
Sterben /Sterbeprozess
Sterben bezeichnet den Prozess, bei dem die Organfunktionen eines Lebewesens unwiderruflich erlöschen und damit der Tod eintritt. Der Beginn des Sterbens ist nicht eindeutig bestimmbar, da es sich meist um einen schleichenden und individuell sehr unterschiedlichen Vorgang handelt. Medizinisch wird das Sterben häufig in verschiedene Phasen unterteilt, die jedoch nicht immer klar voneinander abzugrenzen sind und individuell variieren können
Sterbehilfe
Sterbehilfe bezeichnet verschiedene Maßnahmen, die das Lebensende eines Menschen beeinflussen. Sie umfasst sowohl das aktive Herbeiführen des Todes als auch das Zulassen des Sterbens durch Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen. Die ethische und rechtliche Bewertung der Sterbehilfe ist Gegenstand intensiver gesellschaftlicher und politischer Debatten.
Suizid, assistiert /Freitodbegleitung
Assistierter Suizid bezeichnet die Beihilfe zur Selbsttötung: Eine andere Person – zum Beispiel ein Angehöriger, Arzt oder Sterbehelfer – unterstützt einen Sterbewilligen dabei, sein Leben selbst zu beenden, etwa indem sie ein tödliches Medikament bereitstellt. Der entscheidende Akt, also die Einnahme der Substanz, muss jedoch vom Sterbewilligen selbst vorgenommen werden.
Suizid, assistiert/Polizeiliche Ermittlung 27.03.2025
Nach einem assistierten Suizid ist die Polizei in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten. Das liegt daran, dass jeder nicht-natürliche Todesfall, wozu auch Suizide zählen, als außergewöhnlicher Todesfall gilt und daher polizeilich untersucht werden muss. Ziel ist es, auszuschließen, dass Fremdeinwirkung, also etwa ein Tötungsdelikt, vorliegt.
Tattoo „Nicht wiederbeleben“
Ein Tattoo mit der Aufschrift „Nicht wiederbeleben“ (englisch: „Do Not Resuscitate“ oder „No CPR“) signalisiert den Wunsch des Trägers, im Falle eines Herz- oder Atemstillstands keine Wiederbelebungsmaßnahmen zu erhalten. Menschen entscheiden sich oft für ein solches Tattoo, wenn sie schwere, unheilbare Erkrankungen haben und eine Reanimation ablehnen, um einen langen Leidensweg oder eine geringe Lebensqualität zu vermeiden. Ein solches Tattoo allein gilt in Deutschland, und den meisten anderen Ländern nicht als rechtlich bindende Patientenverfügung.
Therapiezieländerung am Lebensende
Therapiezieländerung bezeichnet im medizinischen Kontext die bewusste und strukturierte Änderung des Behandlungsziels bei Patientinnen und Patienten mit schwerer oder fortgeschrittener Erkrankung. Häufig erfolgt der Wechsel von einer kurativen (heilenden) Therapie hin zu einer palliativen (lindernden) Behandlung, wenn das ursprüngliche Therapieziel – etwa Heilung oder deutliche Besserung – nicht mehr erreichbar erscheint oder vom Patienten abgelehnt wird.
Tod des Bevollmächtigten
Stirbt der Bevollmächtigte, erlischt die ihm erteilte Vollmacht im Regelfall automatisch. Dies ergibt sich aus § 673 BGB, wonach ein Auftrag – und damit meist auch die zugrunde liegende Vollmacht – „im Zweifel“ mit dem Tod des Beauftragten endet. Die Vollmacht geht nicht auf die Erben des Bevollmächtigten über.
Tötung auf Verlangen
Tötung auf Verlangen bezeichnet im deutschen Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen durch einen anderen, wobei die Tötung auf dem ausdrücklichen und ernsthaften Wunsch des Getöteten beruht. Sie ist in § 216 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt und stellt einen eigenen Straftatbestand dar, der im Vergleich zu Totschlag (§ 212 StGB) milder bestraft wird.
Transmortale Vollmachten
Transmortale Vollmachten gelten über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Die Geltungsdauer sollte in der Vorsorgevollmacht ausdrücklich geregelt werden. Erbrechtliche Aspekte müssen dabei berücksichtigt werden.
Untaugliche Formulierungen in Patientenverfügungen
Die Wirksamkeit von Patientenverfügungen hängt von präzisen Formulierungen ab. Häufige untaugliche Passagen umfassen, allgemeine Aussagen zu Lebensverlängerung, unbestimmte Krankheitsbilder, Maximalformulierungen, emotionale Begriffe oder fehlende Situationsbezüge sind medizinisch nicht definiert und werden in der Praxis kaum angewendet.
Untervollmacht
Eine Untervollmacht ist eine Vollmacht, die ein Bevollmächtigter (Hauptbevollmächtigter) einer weiteren Person (Unterbevollmächtigter) zur Vertretung des Vollmachtgebers erteilt. Ob der Bevollmächtigte Untervollmacht erteilen darf, hängt vom Inhalt der Hauptvollmacht ab. Dort ist die Befugnis zur Erteilung von Untervollmachten meistens ausdrücklich geregelt.
Urteile gegen Banken
Warum einige Banken nur notariell beglaubigte oder beurkundete Vorsorgevollmachten akzeptieren bleibt das Geheimnis von Banken und Sparkassen. Wenn Bank oder Sparkassen Vorsorgevollmachten nicht akzeptieren, kann das nicht zu Lasten des Vollmachtgebers gehen. Zwei Urteile gegen Sparkassen zeigen deutlich welche Rechte Vollmachtgeber und Bevollmächtigte gegenüber ihrer Bank/Sparkasse haben.
Urteile gegen freie Finanzdienstleister
Jeden Tag vermitteln viele freie Finanzdienstleister (Versicherungsmaklern, Generationenberatern, Ruhestandsplanern und leider auch Certified Financial Planner (CFP) (zertifizierte Finanzplaner)) Beratungen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung obwohl ihnen das höchstrichterlich und vom Rechtsdienstleistungsgesetz verboten ist. Hinzu kommt, dass ein Richter die Kosten für Wucher hält. In solchen Fällen hilft die Verbraucherzentrale.
Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte fest, dass das Vorgehen der spanischen Behörden das Recht auf Privatleben und Selbstbestimmung (Art. 8 EMRK) in einem Fall einer Zeugin Jehovas verletzt hat. Die Missachtung der dokumentierten Patientenverfügung und die mangelnde Einbindung der Patientin in die Entscheidungsfindung wurden als gravierende Verfahrensfehler und Körperverletzung bewertet. Dieses Urteil gilt selbstverständlich auch in Deutschland.
VDK
Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. ist mit rund 2,3 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband Deutschlands. Er wurde 1950 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin. Der VdK vertritt sozialpolitische Interessen und setzt sich für einen starken Sozialstaat, eine tragfähige gesetzliche Sozialversicherung und soziale Gerechtigkeit ein.
Verlangen + Verbieten von medizinischen Maßnahmen
Das zentrale Prinzip im Umgang mit medizinischen Maßnahmen ist die Selbstbestimmung des Patienten. Jede medizinische Maßnahme setzt grundsätzlich die informierte Einwilligung des Patienten voraus. Dies gilt sowohl für das Verlangen als auch für das Ablehnen oder Verbieten von Behandlungen.
Vermögensangelegenheiten
Vermögensangelegenheiten sind insbesondere die Verwaltung und die Verfügung über das Vermögen, das Eingehen von Verbindlichkeiten, der Abschluss von Verträgen sowie die Vor- und Entgegennahme von Kündigungen. Auch die Beantragung und Entgegennahme von Sozialleistungen, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Personen, Behörden und Gerichten, einschließlich Banken und Kreditinstituten, und die Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten gehören dazu. Hier braucht es 110% Vertrauen in den Bevollmächtigten.
Vordrucke zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Weil es mehr als 254 Angebote – mit sehr unterschiedlicher Qualität und oft nicht auf dem aktuell rechtlichen Stand – im Internet, gibt, ist große Vorsicht vor solchen Angeboten geboten. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) stellt auf seiner Website kostenlose Muster und Formulare für die Vorsorgevollmacht und Textbausteine für die Patientenverfügung zum Download bereit. Diese Formulare sind rechtlich aktuell und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.
Selbiges gilt für das Bayerische Staatsministerium für Justiz, den größten juristischen Verlag (C.H.Beck-Verlag) und z.B. die Medizinrechtskanzlei Putz in München.
Vormundschaftsgerichte
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) am 1. September 2009 wurde das Vormundschaftsgericht abgeschafft. Die Aufgaben wurden neu verteilt: Das sogenannte „Große Familiengericht“ ist nun für Vormundschaften, Pflegschaften und Adoptionsverfahren bei Minderjährigen zuständig. Die Betreuungsgerichte übernehmen die Aufgaben im Bereich der rechtlichen Betreuung und Unterbringung von Volljährigen.
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Regelung, mit der eine Person (Vollmachtgeber) einer anderen Person ihres Vertrauens (Bevollmächtigter) die Befugnis erteilt, im Falle einer Notsituation oder bei eigener Entscheidungsunfähigkeit rechtliche Angelegenheiten zu regeln. Sie dient dazu, für Situationen wie Unfall, Krankheit oder altersbedingten Abbau der Entscheidungsfähigkeit vorzusorgen, damit im Ernstfall keine gerichtliche Betreuung angeordnet werden muss.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtigte folgende Bereiche abdecken:
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Gesundheitssorge und medizinische Entscheidungen
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Aufenthaltsbestimmung (z.B. Wahl eines Pflegeheims)
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Vermögensverwaltung und Bankgeschäfte
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Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen
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Regelung von Wohnungsangelegenheiten.
Vorsorgevollmacht und Missbrauch
(siehe Missbrauch der Vorsorgevollmacht)
Vergütung des Bevollmächtigten
Ob und in welcher Höhe ein Bevollmächtigter eine Vergütung erhält, hängt maßgeblich von einer individuellen Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem ab. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Höhe oder zur Pflicht einer Vergütung – die Parteien sind in der Ausgestaltung völlig frei. Eine solche Vereinbarung kann schriftlich oder mündlich erfolgen, wobei aus Gründen der Rechtssicherheit und Nachweisbarkeit eine schriftliche Fixierung dringend empfohlen wird.
Verfahrenspfleger
Ein Verfahrenspfleger ist in Deutschland eine vom Betreuungs-/Gericht bestellte Person, die im Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren die Interessen des Betroffenen vertritt. Dies betrifft insbesondere Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Rechte selbst wahrzunehmen, etwa bei der Einrichtung einer Betreuung oder bei einer Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung.
Verzicht auf Essen und Trinken
Siehe Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken
Wertvorstellungen
Die Beschreibung persönlicher Wertvorstellungen, religiöser Ansichten, individueller Einstellungen zum Leben und Sterben sowie von Ängsten und Hoffnungen ist im Rahmen einer Patientenverfügung sinnvoll, weil es Bevollmächtigten, Behandlern und Juristen bei der Entscheidung am Lebensende oder schwierigen Behandlungsfragen leichter fällt, den mutmaßlichen Willen des Patienten nachzuvollziehen.
Wiederbelebung
Wiederbelebung, auch als kardiopulmonale Reanimation (CPR) oder Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) bezeichnet, ist eine lebensrettende Sofortmaßnahme bei Atem- und Kreislaufstillstand. Ziel ist es, den drohenden Tod durch Sauerstoffmangel der Organe, insbesondere des Gehirns, zu verhindern und den Kreislauf bis zum Eintreffen professioneller Hilfe aufrechtzuerhalten. Ob ein Tattoo mit dem Verbot der Wiederbelebung wirklich funktioniert siehe unter Tattoo.
Widerruf der Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung kann jederzeit und völlig formlos widerrufen werden. Der Widerruf ist sowohl schriftlich, mündlich als auch durch schlüssiges Verhalten (z.B. Kopfschütteln, Kopfnicken, Durchstreichen des Dokuments) möglich, und kann sogar noch in einer akuten Behandlungssituation erfolgen, solange der Patient einwilligungsfähig ist.
Widerruf der Vorsorgevollmacht
Der Widerruf ist nur möglich, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Mit Eintritt der Geschäftsunfähigkeit (z. B. durch Demenz) ist ein Widerruf durch den Vollmachtgeber selbst nicht mehr wirksam. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen, auch wenn keine bestimmte Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei notariell beurkundeten Vollmachten empfiehlt sich eine schriftliche und möglichst notarielle Erklärung.
Willensermittlung bei Entscheidungsunfähigkeit 15.02.2024
Bei Entscheidungsunfähigkeit ist eine Person nicht mehr in der Lage, ihren Willen frei, informiert und rational zu bilden oder zu äußern. Dies kann durch psychische, physische oder situative Faktoren verursacht werden, etwa bei Demenz, schweren psychischen Erkrankungen oder akuten medizinischen Notfällen. In solchen Fällen ist die Ermittlung des Patientenwillens – insbesondere im medizinischen und rechtlichen Kontext – von zentraler Bedeutung.
Wünschewagen
Der Wünschewagen erfüllt schwerstkranken Menschen in ihrer letzten Lebensphase besondere Herzenswünsche. Ehrenamtlich und durch Spenden finanziert, begleitet der Wünschewagen Menschen jeden Alters kostenfrei zu ihrem Wunschziel in Deutschland.
Zentrales Vorsorgeregister (ZVR)
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist eine bundesweite Datenbank, die von der Bundesnotarkammer im gesetzlichen Auftrag geführt wird. Es dient dazu, wichtige Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen zentral zu registrieren. Ziel ist es, im Ernstfall sicherzustellen, dass Gerichte und seit 2023 auch behandelnde Ärzte schnell und zuverlässig erfahren, ob und welche Vorsorgeregelungen für eine Person bestehen.
Erreichbar ist das Zentrale Vorsorgeregister unter 0800-35 50 500 (gebührenfrei) und und www.vorsorgeregister.de
Zweitmeinung eines Palliativmediziners
Die frühzeitige Zweitmeinung eines Palliativmediziners ist die unabhängige Beurteilung einer Erkrankung und der vorgeschlagenen Therapie durch einen weiteren Arzt. Sie dient dazu, Unsicherheiten zu klären, Alternativen aufzuzeigen und die bestmögliche Therapieentscheidung zu treffen. In Deutschland ist das Einholen einer Zweitmeinung eines Palliativmediziners für Patientinnen und Patienten gängige Praxis und wird von den Krankenkassen unterstützt, insbesondere bei schweren Erkrankungen wie Krebs. Das frühe Hinzuziehen eines Palliativmediziners hat nichts mit einem bevorstehenden Tod zu tun.