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Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)

Die Amyotrophe Lateralsklerose ist eine schwere, fortschreitende und unheilbare neurologische Erkrankung, die das motorische Nervensystem betrifft. Für diese Erkrankung gibt es die Möglichkeit einer eigenen Patientenverfügung.

Aufbewahrung

Die sichere Aufbewahrung der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist elementar wichtig, um im Fall der Fälle schnell handeln zu können.

Aufenthaltsbestimmung

Eine Aufenthaltsbestimmung ist die Wahl und Bestimmung des Wohnsitzes und des Ortes, an dem sich eine Person tatsächlich aufhalten soll.

Aufwandsentschädigung für Bevollmächtigte

Ein Bevollmächtigter, der durch eine Vorsorgevollmacht eingesetzt wurde, hat grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung. Allerdings stehen ihm zwei mögliche finanzielle Entschädigungen zur Verfügung:

  1. Aufwendungsersatz: Der Bevollmächtigte hat gemäß §§ 677, 683 und 670 BGB Anspruch auf Ersatz der ihm im Rahmen der Vollmachtausübung entstandenen Kosten. Diese können direkt aus dem Vermögen des Vollmachtgebers entnommen werden, müssen jedoch dokumentiert und nachgewiesen werden.

  2. Vergütung: Eine Vergütung für die Tätigkeit des Bevollmächtigten ist nur möglich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Diese Vereinbarung kann schriftlich oder mündlich erfolgen und sollte idealerweise in der Vorsorgevollmacht selbst oder im Innenverhältnis geregelt sein.

Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht

Bevollmächtigte, die im Rahmen einer General- oder Vorsorgevollmacht handeln, unterliegen in der Regel einer Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht gegenüber dem Vollmachtgeber. Diese Pflicht ergibt sich aus den Vorschriften des Auftragsrechts (§ 666 BGB) und dient der Transparenz und Kontrolle der durchgeführten Geschäfte.

Ausfertigung der Vorsorgevollmacht

Eine Ausfertigung einer notariell erstellten Vorsorgevollmacht ist eine beglaubigte Kopie des Originals (Urschrift), die im Rechtsverkehr wie das Originaldokument behandelt wird.

Auswahl des Bevollmächtigten

Die Wahl eines Bevollmächtigten ist eine entscheidende und sensible Aufgabe, insbesondere im Rahmen einer Vorsorgevollmacht.  (2109.2023)

Außenverhältnis

Juristen bezeichnen das Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Dritten (beispielsweise Geschäftspartnern) als Außenverhältnis. Dessen Gestaltung entscheidet darüber, wann eine Erklärung des Bevollmächtigten den Vollmachtgeber bindet. Davon zu unterscheiden sind Beschränkungen des Bevollmächtigten im sogenannten Innenverhältnis, die in der Regel keine Wirkung auf das Außenverhältnis haben.

Ärztliche Kommunikation mit Demenzpatienten

Die ärztliche Kommunikation mit Demenzpatienten erfordert besondere Sensibilität, da die Erkrankung die kognitiven Fähigkeiten und Wahrnehmung der Betroffenen stark beeinflusst.

Bankvollmacht

Eine Bankvollmacht ermöglicht es einer Vertrauensperson, im Namen des Kontoinhabers Bankgeschäfte zu erledigen.

Bankvollmacht trotz Vorsorgevollmacht

Ohne bankeigene Vollmacht geht bei vielen Instituten einfach nichts – und im Ernstfall ist das bitter!

Beglaubigung der Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist in Deutschland grundsätzlich ohne notarielle oder amtliche Beglaubigung rechtsgültig. Die Rechtskraft erhält das Dokument allein durch die persönliche Unterschrift der verfügenden Person, sofern die inhaltlichen und formalen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Beglaubigung /Beurkundung der Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht kann entweder beglaubigt oder notariell beurkundet werden, je nach Zweck und rechtlicher Absicherung.

Behandlungsabbruch

Der Begriff Behandlungsabbruch am Lebensende bezieht sich auf das Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung, insbesondere bei Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen. Dies geschieht in Übereinstimmung mit dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Patienten und ist rechtlich sowie ethisch ein komplexes Thema.

Behandlungswunsch

Eine Patientenverfügung und ein Behandlungswunsch unterscheiden sich in ihrer rechtlichen Verbindlichkeit sowie Formulierung und sind im § 1827 BGB geregelt

Behörden und Gerichte

In Rubrik „Behörden und Gerichte“ der Vorsorgevollmacht ist die Befugnisse des Bevollmächtigten im Umgang mit staatlichen Institutionen geregelt. Sie ermöglicht dem Bevollmächtigten, den Vollmachtgeber gegenüber Behörden, Ämtern und Gerichten zu vertreten. Dies umfasst beispielsweise die Beantragung von Leistungen, das Einreichen von Anträgen oder die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten

Beratung

Es empfiehlt sich, für die Errichtung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen professionellen Rat einzuholen.

Beratung durch Finanzdienstleister

Jeden Tag vermitteln viele freie Finanzdienstleister (Versicherungsmaklern, Generationenberatern, Ruhestandsplanern und leider auch Certified Financial Planner (CFP) (zertifizierte Finanzplaner)) Beratungen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung obwohl ihnen das höchstrichterlich und vom Rechtsdienstleistungsgesetz verboten ist. Hinzu kommt, dass ein Richter die Kosten für Wucher hält. In solchen Fällen hilft die Verbraucherzentrale.

Bestattungsarten

In Deutschland gibt es verschiedene Bestattungsarten, die individuell gewählt werden können. Sie lassen sich hauptsächlich in zwei Kategorien unterteilen: Erd – und Feuerbestattung, mit weiteren Unterformen. Ab 4.08.2025 detaillierte Informationen auf dem YouTube-Kanal

Bestattung planen

Die Planung einer Bestattung ist ein komplexer Prozess, der sowohl organisatorische als auch emotionale Aspekte umfasst.

Bestattungsverfügung

Eine Bestattungsverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der eine Person festlegt, wie ihre eigene Bestattung gestaltet werden soll. Sie dient dazu, die eigenen Wünsche zur Bestattungsart, zum Bestattungsort und zur Gestaltung der Trauerfeier zu dokumentieren. Dadurch wird sichergestellt, dass die Vorstellungen des Verstorbenen berücksichtigt werden, und Angehörige werden in einer emotional belastenden Zeit entlastet.

Betreuung, gesetzlich

Volljährigen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Behinderung ihre Geschäfte nicht mehr selbst besorgen können, wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer als Vertreter bestellt. Das ist nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen aufgrund einer Vollmacht erledigt werden können.

Betreuungsanregung

Eine Betreuungsanregung ist ein formeller Antrag, der beim zuständigen Betreuungsgericht gestellt wird, um die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung für eine volljährige Person zu prüfen.

Betreuungsgerichte

Betreuungsgerichte sind eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts in Deutschland, und  zuständig für die Klärung von Rechtsfragen bezüglich der Betreuung (Bestellung eines Betreuers und Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts), der Unterbringung von psychisch Kranken und Pflegschaften.

Betreuungsverein

Ein Betreuungsverein ist ein eingetragener Verein, der im Rahmen des Betreuungsrechts bedürftige Personen unterstützt. Diese Personen können aufgrund psychischer Erkrankungen, geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderungen ihre persönlichen Angelegenheiten nicht vollständig selbst regeln. Betreuungsvereine übernehmen rechtliche, finanzielle und gesundheitliche Aufgaben für diese Menschen und organisieren bei Bedarf Pflegeplätze oder ambulante Hilfsdienste.

Betreuungsverfügung

Dieses Vorsorgeinstrument dient – anders als die Vorsorgevollmacht – nicht der Betreuungsvermeidung, sondern der Gestaltung einer vom Gericht angeordneten Betreuung.

Bestattung planen

Die Planung einer Bestattung ist ein komplexer Prozess, der sowohl organisatorische als auch emotionale Aspekte umfasst. Am 22.05.2025 finden Sie hier die wichtigsten Schritte und Optionen zusammengefasst

Bestattungsarten

In Deutschland gibt es verschiedene Bestattungsarten, die individuell gewählt werden können. Sie lassen sich hauptsächlich in zwei Kategorien unterteilen: Erd – und Feuerbestattung, mit weiteren Unterformen. Ab 4.08.2025 detaillierte Informationen auf dem YouTube-Kanal

Bestattungsverfügung (VV) 17.08.2023

Eine Bestattungsverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der eine Person festlegt, wie ihre eigene Bestattung gestaltet werden soll. Sie dient dazu, die eigenen Wünsche zur Bestattungsart, zum Bestattungsort und zur Gestaltung der Trauerfeier zu dokumentieren. Dadurch wird sichergestellt, dass die Vorstellungen des Verstorbenen berücksichtigt werden, und Angehörige werden in einer emotional belastenden Zeit entlastet.

Bevollmächtigter /Auswahl

Ein Bevollmächtigter ist eine Person, die von einer anderen Person (dem Vollmachtgeber) dazu ermächtigt wurde, in deren Namen zu handeln. Dies geschieht durch die Erteilung einer Vollmacht, die entweder mündlich oder schriftlich erfolgen kann. Der Bevollmächtigte übernimmt Aufgaben und trifft Entscheidungen im Rahmen der ihm übertragenen Befugnisse, und dazu braucht es ein besonders Vertrauensverhältnis.

Bevollmächtigter stirbt vor dem Vollmaxhtgeber

Wenn ein Bevollmächtigter verstirbt, hat dies in der Regel Auswirkungen auf die Vollmacht:

Chemotherapie

Die Chemotherapie ist eine medikamentöse Behandlung, die hauptsächlich zur Bekämpfung von Krebserkrankungen eingesetzt wird. Sie nutzt Wirkstoffe, sogenannte Zytostatika, um das Wachstum und die Teilung von Krebszellen zu hemmen oder diese abzutöten. Neben der Krebstherapie kann sie auch bei Infektionen mit Mikroorganismen angewendet werden, wobei andere Substanzen wie Antibiotika oder Virostatika zum Einsatz kommen

Defibrillator und Unterschied zum Herzschrittmacher

Ein Herzschrittmacher und ein Defibrillator sind medizinische Geräte zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen, unterscheiden sich jedoch in ihrer Funktion und Einsatzweise.

Demenzzusatzerklärung zur Patientenverfügung

Eine Demenzzusatzerklärung in der Patientenverfügung ist eine spezielle Ergänzung, die sich gezielt mit den medizinischen und pflegerischen Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Demenzerkrankung befasst. Sie dient dazu, die individuellen Wünsche für den Fall einer fortschreitenden Demenz klar zu definieren, wenn der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann.

Demenz: Herausforderung für Angehörige 

Die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz stellt Angehörige vor große emotionale, physische und organisatorische Herausforderungen. Die Erkrankung verändert nicht nur das Leben der Betroffenen, sondern auch das ihrer Familienmitglieder.

Demenzpatient und ärztliche Kommunikation

Die ärztliche Kommunikation mit Demenzpatienten erfordert besondere Sensibilität, da die Erkrankung die kognitiven Fähigkeiten und Wahrnehmung der Betroffenen stark beeinflusst.

Digitale Medien in der Vorsorgevollmacht

Der Vollmachtgeber gibt in der Vorsorgevollmacht sein Einverständnis, dass die bevollmächtigte Person vollen Zugriff auf die digitalen Medien des Vollmachtgebers hat.

Ehegattennotvertretungsrecht 

Das Ehegattennotvertretungsrecht gemäß § 1358 BGB erlaubt es Ehepartnern, in Notfällen für maximal sechs Monate Entscheidungen in Angelegenheiten der Gesundheitssorge für den anderen Ehepartner zu treffen.

Einzelvertretungsbefugnis

Die Einzelvertretungsbefugnis ist eine rechtliche Regelung, die es einer Person ermöglicht, allein und rechtsverbindlich im Namen eines Unternehmens, einer Organisation oder einer anderen Person zu handeln. Sie spielt eine zentrale Rolle im Gesellschaftsrecht und der Vorsorgeplanung.

Einwilligungsfähigkeit

Sie ist eine notwendige Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Einwilligung, insbesondere im medizinischen Kontext.

Elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentraler Baustein der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie ermöglicht eine sichere, zentrale und nutzerkontrollierte Verwaltung von Gesundheitsdaten und wurde am 15. Januar 2025 im sogenannten Opt-out-Verfahren eingeführt.

Entscheidung, medizinisch + ethisch

Die Begriffe medizinische Indikation und ethische Indikation sind zentrale Konzepte in der Medizin, die sowohl die Legitimation ärztlicher Maßnahmen als auch deren ethische Vertretbarkeit betreffen.

Erneuerung der Patientenverfügung 

Eine regelmäßige Überprüfung wird empfohlen, speziell wenn es Änderung der Lebensumstände gibt.

Ethikberatung in der Klinik (KEK) 

Ethikberatung ist ein zunehmend wichtiger Bestandteil des Gesundheitswesens, insbesondere in der klinischen Medizin. Sie dient dazu, ethische Konflikte zu analysieren, zu diskutieren und Lösungen zu finden, die sowohl medizinisch als auch moralisch vertretbar sind.

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Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM)

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) sind Eingriffe, die die Bewegungsfreiheit einer Person gegen ihren Willen einschränken. Sie umfassen mechanische Vorrichtungen, medikamentöse Maßnahmen oder räumliche Isolation. Beispiele sind Bettgitter, Bauch- und Fußgurte, das Feststellen von Rollstuhlbremsen, das Einsperren in einem Zimmer oder die gezielte Verabreichung von sedierenden Medikamenten.

Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) 

Der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken (FVET), auch als Sterbefasten bezeichnet, ist eine bewusste und selbstbestimmte Entscheidung, die darauf abzielt, den Sterbeprozess zu beschleunigen oder das eigene Leben vorzeitig zu beenden. Diese Methode wird insbesondere von Menschen gewählt, die unter unerträglichem Leid durch unheilbare Krankheiten oder anderen belastenden Lebensumständen leiden und keine Aussicht auf Besserung sehen.

Fremdbestimmung

Die Fremdbestimmung im Kontext der Vorsorgevollmacht bezieht sich auf die rechtliche und praktische Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an eine Vertrauensperson, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Siehe auch Selbstbestimmung 

Geltungsbereich der Patientenverfügung

  1. Gültigkeit in Deutschland:

    • Eine Patientenverfügung ist in Deutschland gültig, wenn sie schriftlich verfasst, vom Verfasser unterschrieben und dieser volljährig sowie einwilligungsfähig ist (§ 1827 BGB)

  2. Gültigkeit im Ausland:

    • Eine deutsche Patientenverfügung wird im Ausland nicht automatisch anerkannt. Die Anerkennung hängt von den jeweiligen nationalen Gesetzen ab.

    • Für die Anerkennung in anderen Ländern kann es hilfreich sein, das Dokument in die Landessprache zu übersetzen und es mit einer Apostille zu versehen.

Geltung der Vorsorgevollmacht im Ausland

  1. Gültigkeit in Deutschland:

    • Eine Vorsorgevollmacht ist gültig, wenn sie schriftlich erstellt wird und die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Sie kann alle Lebensbereiche abdecken, sollte aber präzise formuliert sein.

  2. Gültigkeit im Ausland:

Generalvollmacht

Eine notariell erstelle Generalvollmacht suggeriert eine umfassende Vollmacht, die grundsätzlich zur Vornahme von allen Rechtsgeschäften und geschäftsähnlichen Handlungen berechtigt, bei denen eine Vertretung zulässig ist. Es gibt 5 Situationen die nicht abgedeckt sein können.

Gesamtvertretungsbefugnis

Die Gesamtvertretungsbefugnis im Kontext einer Vorsorgevollmacht beschreibt die Regelung, dass mehrere Bevollmächtigte nur gemeinsam handeln dürfen, um Entscheidungen zu treffen oder Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Dies hat Vor- und Nachteile, die je nach individueller Situation abgewogen werden sollten.

Geschäftsunfähigkeit

Geschäftsunfähig ist, wer dauerhaft keinen freien Willen mehr bilden kann, weil er an einer Störung der Geistestätigkeit erkrankt ist. Geschäftsunfähig ist auch, wer das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Gesetzlicher Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen sind die Eltern. Volljährige entscheiden grundsätzlich für sich selbst, außer wenn sie dazu nicht in der Lage sein sollten (etwa aufgrund Alters, Krankheit oder infolge eines Unfalls). Dann wird gerichtlich ein Betreuer bestellt, wenn nicht ein Vorsorgebevollmächtigter die Angelegenheiten der volljährigen Personen wahrnimmt. Ehegatten, Kinder und Lebensgefährten sind keine gesetzlichen Vertreter.

Gesundheitsfürsorge

Die Gesundheitsfürsorge umfasst die Befugnis zum Abschluss aller Rechtsgeschäfte und zur Vornahme aller Rechtshandlungen, die erforderlich sind, um für die Gesundheit des Betroffenen sorgen zu können (wie z.B. Einwilligung in eine ärztliche Maßnahme sowie Abschluss von Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegeverträgen).

Gesundheitssorge auf Distanz

Die Gesundheitssorge aus der Ferne, auch bekannt als „Distance Caregiving“, beschreibt die Unterstützung und Pflege von Angehörigen, ohne selbst vor Ort zu sein. Diese Form der Sorge ist durch zunehmende Mobilität und Digitalisierung immer häufiger anzutreffen. Sie bringt jedoch spezifische Herausforderungen mit sich.

Gläubiger

Ein Gläubiger ist eine Person oder Institution, die im Rahmen eines Schuldverhältnisses das Recht hat, von einem Schuldner eine bestimmte Leistung oder Zahlung zu fordern. Diese Leistung kann eine Geldsumme, eine Ware oder eine Dienstleistung sein.

Grundstücksgeschäfte

Grundstücksgeschäfte bedürfen zwingend der notariellen Beurkundung. Das Grundbuchamt akzeptiert nur Vorsorgevollmachten in notarieller Form.

Haftung des Bevollmächtigten

Die Haftung des Bevollmächtigten ist ein zentraler Aspektbei der Ausübung einer Vollmacht. Sie betrifft sowohl das Innenverhältnis (zwischen Bevollmächtigtem und Vollmachtgeber) als auch das Außenverhältnis (gegenüber Dritten).

Hippokratischer Eid 

Der Hippokratische Eid ist ein antikes Arztgelöbnis, das auf den griechischen Arzt Hippokrates von Kos (ca. 460–370 v. Chr.) zurückgeführt wird.

Hospiz

Ein Hospiz ist eine Einrichtung, die sich auf die Sterbebegleitung und die Betreuung von unheilbar erkrankten Menschen in ihrer letzten Lebensphase spezialisiert hat.

Hospizbegleiter 

Ein Hospizbegleiter ist eine ehrenamtliche Person, die schwerkranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige begleitet und unterstützt. Diese Aufgabe ist ein zentraler Bestandteil der Hospizarbeit und trägt wesentlich zur Qualität der Versorgung am Lebensende bei.

Höchstpersönliche Angelegenheiten

Höchstpersönliche Angelegenheiten sind rechtliche oder persönliche Entscheidungen, die so eng mit der Person des Betroffenen verbunden sind, dass sie ausschließlich von dieser selbst getroffen werden können (z.B. Eheschließung und Testamentserrichtung).

Indikation

Indikation bezeichnet in der Medizin den Grund für die Durchführung einer diagnostischen oder therapeutischen Maßnahme. Sie beschreibt, wann eine Behandlung angemessen ist, basierend auf dem Nutzen-Risiko-Verhältnis für den Patienten. 

In-Sich-Geschäft

Ein In-sich-Geschäft (auch als Selbstkontrahieren bezeichnet) ist ein Rechtsgeschäft im deutschen Privatrecht, bei dem eine Person gleichzeitig auf beiden Seiten des Vertrags handelt. Diese Person agiert entweder als Vertreter des Verkäufers und des Käufers oder schließt den Vertrag im eigenen Namen und zugleich als Vertreter eines Dritten. Solche Geschäfte sind durch § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verboten, um Interessenkonflikte und Missbrauch zu vermeiden.

Innenverhältnis

Juristen bezeichnen das Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten als Innenverhältnis. Meist handelt es sich dabei um einen Auftrag. Der Vollmachtgeber kann durch interne Weisungen den Bevollmächtigten so einschränken, dass dieser seine Vertretungsmacht nicht vollständig nutzt, wie zum Beispiel die Vorsorgevollmacht nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr in der Lage ist, für sich zu sorgen. Die genaue Differenzierung zwischen Innen- und Außenverhältnis ist oft entscheidend für die Praxistauglichkeit der Vorsorgevollmacht. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen.

Intensivstation /Entscheidung auf 7.11.2024

Eine Intensivstation (ITS) ist eine spezialisierte Station in Krankenhäusern, die Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen intensivmedizinisch versorgt. Sie ist mit modernster Technik ausgestattet und erfordert eine hohe personelle Betreuung durch Ärzte und Pflegekräfte.

Offen

Kinder-Patientenverfügung

siehe Patientenverfügung für Kinder

Klinische Ethikberatung (KEK)

Eine klinische Ethikberatung ist ein strukturiertes Beratungsangebot im Gesundheitswesen, das dazu dient, ethische Fragestellungen und Konflikte, die im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten entstehen, zu identifizieren, zu analysieren und gemeinsam zu reflektieren

Kommunikation Arzt – Demenzpatient

siehe Ärztliche Kommunikation mit Demenzpatienten

Konto-,/Depot-/Schrankvollmacht – Vorsorgevollmacht der Banken

Konto-, Depot- und Schrankvollmachten sind spezielle Vollmachten im Bankwesen, die es einer oder mehreren Vertrauenspersonen ermöglichen, im Namen des Kontoinhabers über Bankkonten, Wertpapierdepots oder Bankschließfächer zu verfügen. Sie sind ein zentrales Instrument für die finanzielle Vorsorge und Organisation, insbesondere bei Krankheit, Unfall oder im Todesfall, und sollten parallel zur Vorsorgevollmacht eingerichtet werden. 

Kontrollbetreuer

Ein Kontrollbetreuer (auch Vollmachtsbetreuer oder Überwachungsbetreuer genannt) ist eine nach deutschem Recht vom Betreuungsgericht bestellte Person, deren Aufgabe es ist, die Tätigkeit eines Bevollmächtigten zu überwachen, der im Rahmen einer Vorsorgevollmacht für eine andere Person handelt. Diese Form der Betreuung ist besonders, weil sie parallel zu einer bestehenden Vorsorgevollmacht angeordnet werden kann– im Gegensatz zu anderen Betreuungsformen, die sich mit einer Vorsorgevollmacht normalerweise ausschließen.

Kontrollbevollmächtigter

Falls Anzeichen für den Missbrauch einer Vorsorgevollmacht bestehen, kann im Ausnahmefall gerichtlich ein Kontrollbetreuer bestellt werden. Ein Kontrollbevollmächtigter bezeichnet eine Person, die vom Vollmachtgeber (meist im Rahmen einer Vorsorgevollmacht) ausdrücklich damit beauftragt wird, die Handlungen eines oder mehrerer Bevollmächtigter zu überwachen. Ziel ist es, einen zusätzlichen Schutz gegen möglichen Missbrauch der Vollmacht zu schaffen und die Interessen des Vollmachtgebers zu wahren.

Lebensverlängernde Maßnahmen

Lebensverlängernde Maßnahmen sind medizinische Eingriffe oder Therapien, die das Ziel haben, das Leben eines schwer erkrankten oder sterbenden Menschen zeitlich zu verlängern, ohne dabei zwingend eine Heilung der zugrundeliegenden Erkrankung zu erreichen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem:

  • Bluttransfusionen

  • Gabe von Medikamenten zur Stabilisierung lebenswichtiger Funktionen

  • Infusionen (Flüssigkeits- und Medikamentengabe)

  • Künstliche Beatmung

  • Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, z. B. über PEG-Sonden (Magensonde)

  • Operationen

  • Reanimation (Wiederbelebung)

Im medizinischen Alltag werden die Begriffe „lebensverlängernde Maßnahmen“ und „lebenserhaltende Maßnahmen“ meist synonym verwendet.

Lebendspende

Als Lebendspende bezeichnet die Übertragung von Organen, Organteilen oder Gewebe von einem lebenden Menschen auf einen Empfänger. Sie ist in Deutschland und anderen Ländern streng geregelt und stellt eine besondere Form der Organspende dar, da der Spender einen operativen Eingriff ohne eigenen medizinischen Vorteil auf sich nimmt.

Lebenssituationen

Lebenssituationen, in denen die Patientenverfügung gilt. Eine Patientenverfügung kommt immer dann zur Anwendung, wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen bezüglich medizinischer Maßnahmen zu bilden oder verständlich zu äußern – also einwilligungsunfähig ist. Dies kann durch Bewusstlosigkeit, Koma, fortgeschrittene Demenz, schwere Gehirnschädigung, aber auch durch akute Erkrankungen oder Unfälle eintreten.

Letzte Hilfe

Das Letzte Hilfe Konzept vermittelt grundlegendes Wissen und praktische Fähigkeiten zur Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen im privaten Umfeld. Ziel ist es, Angehörige, Freunde und Nachbarn zu befähigen, Sterbenden mit Mitmenschlichkeit, Zuwendung und praktischer Unterstützung zur Seite zu stehen. Im Mittelpunkt stehen die Linderung von Leiden und der Erhalt von Lebensqualität – nicht die Lebensverlängerung um jeden Preis.

Magensonde

Magensonden sind flexible, dünne Kunststoffschläuche, die zur künstlichen Ernährung eingesetzt werden, wenn Menschen nicht mehr in der Lage sind, ausreichend Nahrung oder Flüssigkeit auf natürlichem Weg zu sich zu nehmen. Es gibt verschiedene Arten von Magensonden, die sich vor allem in der Art des Zugangs zum Magen unterscheiden:

  • Nasensonde: Wird durch die Nase, den Rachen und die Speiseröhre bis in den Magen gelegt. Sie eignet sich vor allem für eine kurzfristige künstliche Ernährung.

  • PEG-Sonde: Die Abkürzung steht für perkutane endoskopische Gastrostomie. Hierbei wird ein elastischer Kunststoffschlauch mithilfe eines endoskopischen Verfahrens durch die Bauchdecke direkt in den Magen gelegt.

Medizinische Versorgung von Vollmachtgebern

Die Vorsorgevollmacht kann ausdrücklich regeln, dass Bevollmächtigte in folgende medizinische Angelegenheiten eingreifen dürfen:

  • Einwilligung in oder Ablehnung von ärztlichen Untersuchungen, Heilbehandlungen und Eingriffen, auch wenn diese mit erheblichen Risiken (z. B. Lebensgefahr oder Gefahr eines schweren Gesundheitsschadens) verbunden sind.

  • Entscheidung über Beginn, Fortführung, Abbruch oder Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen – sofern dies ausdrücklich in der Vollmacht benannt ist und ggf. im Einklang mit einer Patientenverfügung steht.

  • Einsicht in Krankenunterlagen und Entbindung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber der bevollmächtigten Person.

  • Organisation und Entscheidung über ambulante, (teil-)stationäre oder palliative Versorgung.

Missbrauch der Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht kann erhebliche Missbrauchsrisiken mit sich bringen, da der Bevollmächtigte weitreichende Befugnisse erhält und oft kaum kontrolliert wird.

Mutmaßlicher Wille

Der mutmaßliche Wille ist ein juristisches und medizinethisches Konzept, das dann zur Anwendung kommt, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren eigenen Willen zu äußern und keine verbindliche Patientenverfügung vorliegt. Besonders relevant ist dies in medizinischen Entscheidungssituationen, etwa bei Bewusstlosigkeit, schwerer Demenz oder anderen Einschränkungen der Einwilligungsfähigkeit.

Notare

Die Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sind unparteiische, unabhängige und besonders sachkundige Rechtsberater. In dieser Funktion ermitteln sie die Interessen und Ziele aller Beteiligten und wirken auf eine Einigung hin, bei der keiner benachteiligt wird. Dementsprechend entwerfen und beurkunden Notare wichtige Verträge

Notarielle Urkunden

Notarielle Urkunden haben verschiedene Vorteile. Der Notar sorgt für rechtssichere Formulierungen und berät über die Tragweite und den Vertrauenscharakter der Vorsorgevollmacht. Er schützt vor inhaltlich fehlerhaften bzw. ungenau abgefassten Vollmachten. Die notarielle Urkunde verschafft Gewissheit über die Identität des Erklärenden. Das ist in Vorsorgefällen besonders wichtig, weil sich der Betroffene im Fall der Fälle nicht mehr selbst äußern kann. Der Notar trifft in der Urkunde ferner Feststellungen zur Geschäftsfähigkeit und verweigert seine Mitwirkung, wenn der Vollmachtgeber bereits geschäftsunfähig sein sollte. Dies bietet besondere Gewähr für die wirksame Errichtung der Vollmachtsurkunde.

ACHTUNG: Übersehen Notare die Geschäftsunfähigkeit stehen sie nicht in der Haftung.

Notar  – Unterschrift oder Handzeichen

Unterschied zwischen Unterschrift und Handzeichen

  • Eine Unterschrift ist die eigenhändige, vollständige Namenszeichnung einer Person und gilt als rechtsverbindlich. Sie ist in der Regel Voraussetzung für die Wirksamkeit vieler Urkunden und Verträge.

  • Ein Handzeichen ist ein eigenhändiges Zeichen, das keine vollständige Unterschrift darstellt. Es kann ein abgekürztes Namenszeichen, ein Vorname, Initialen oder ein anderes individuelles Zeichen sein. Es wird häufig von Personen verwendet, die nicht schreiben können (schreibunfähig im Sinne des § 25 BeurkG)

Notfalldose

Eine Notfalldose ist ein kleiner, auffällig gekennzeichneter Behälter, der ein ausgefülltes Informationsblatt mit wichtigen medizinischen und persönlichen Daten enthält. Sie wird in der Kühlschranktür aufbewahrt, damit sie im Notfall für Rettungskräfte schnell und einfach auffindbar ist

Notfallkarte

Eine Notfallkarte ist ein persönlicher Ausweis im Scheckkartenformat, der wichtige medizinische und persönliche Informationen enthält, die im Notfall für Ersthelfer und Rettungskräfte schnell zugänglich sein sollen. Sie wird im Portemonnaie, in der Tasche, im Schulranzen oder hinter der Handyhülle mitgeführt und kann im Ernstfall lebensrettend sein.

Notfallkontakte im Mobilfunktelefon

Notfallkontakte sind spezielle Kontakte, die auf dem Smartphone hinterlegt werden, damit Ersthelfer oder Rettungskräfte im Ernstfall schnell Angehörige oder Vertrauenspersonen erreichen können – auch wenn das Handy gesperrt ist.

Notfallordner

Ein Notfallordner ist eine zentrale Sammlung aller wichtigen persönlichen, medizinischen, rechtlichen und finanziellen Dokumente, die im Ernstfall – etwa bei Unfall, Krankheit oder plötzlicher Handlungsunfähigkeit – schnell griffbereit sein müssen. Er sorgt dafür, dass Angehörige oder Vertrauenspersonen im Notfall sofort handlungsfähig sind und alle notwendigen Informationen und Vollmachten zur Verfügung stehen.

Notfallkoffer

Ein privater Notfallkoffer ist eine sinnvolle Vorbereitung, um im Falle eines plötzlichen Krankenhausaufenthaltes alles Notwendige griffbereit zu haben. Dies hilft, Stress zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie sowohl medizinisch als auch persönlich gut versorgt sind.

Organspende

Organe dürfen Verstorbenen in Deutschland zur Transplantation nur entnommen werden, wenn der Hirntod nachgewiesen ist und eine Zustimmung zur Organspende vorliegt. In der Patientenverfügung lehnen viele Menschen künstliche Ernährung und Beatmung ab. Bei der Organspende sind sie notwendig. 

Organspende /Lebendspende

Siehe unter Lebendspende

Palliativmedizin 

Palliativmedizin ist die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung. Sie konzentriert sich auf die Linderung von Schmerzen, anderen körperlichen Beschwerden sowie psychischen, sozialen und spirituellen Problemen, um die bestmögliche Lebensqualität bis zum Lebensende zu erhalten.

Palliativmedizinerin/Palliativmediziner

Um als Palliativmediziner arbeiten zu können, müssen Ärzte bestimmte Voraussetzungen erfüllen und eine strukturierte Weiterbildung absolvieren. Mediziner benötigen eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (z. B. Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Psychiatrie oder Pädiatrie).

Palliative Sedierung

Die palliative Sedierung ist eine medizinische Maßnahme zur Linderung therapieresistenter Symptome bei sterbenden Patienten, bei denen andere Behandlungen versagen. Sie zielt darauf ab, unerträgliches Leiden – etwa durch Schmerzen, Atemnot, Agitation oder Angst – durch eine kontrollierte Dämpfung des Bewusstseins zu reduzieren.

Palliativstation 

Eine Palliativstation ist eine spezialisierte Krankenhausabteilung für schwerstkranke Patienten mit unheilbaren, lebensbegrenzenden Erkrankungen. Sie konzentriert sich auf die Linderung von Symptomen wie Schmerzen, Atemnot oder Übelkeit, nicht auf Heilung.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der eine einwilligungsfähige volljährige Person festlegt, wie sie in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden möchte, falls sie nicht mehr selbst entscheiden kann. Die Patientenverfügung dient dazu, den eigenen Willen bei Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen verbindlich festzuhalten, etwa bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, Komazuständen oder in der letzten Lebensphase.

Patientenverfügung bei ALS

Amyotrophe Lateralsklerose ist eine schwere, fortschreitende und unheilbare neurologische Erkrankung, die das motorische Nervensystem betrifft. Für diese Erkrankung gibt es die Möglichkeit einer eigenen Patientenverfügung.

Patientenverfügung für schwerstkranke Kinder

Für schwerstkranke Kinder können keine eigenständigen Patientenverfügungen im rechtlichen Sinne erstellt werden, da Minderjährige gemäß § 1827 BGB nicht einwilligungsfähig sind. Dennoch gibt es praktische Lösungen für die Vorausplanung medizinischer Entscheidungen.

PEG-Magensonde

Eine PEG-Magensonde (perkutane endoskopische Gastrostomie) ist ein elastischer Kunststoffschlauch, der durch die Bauchdecke direkt in den Magen gelegt wird, um eine künstliche Ernährung bei Patienten zu ermöglichen, die nicht ausreichend oral Nahrung aufnehmen können.

Persönliche Angelegenheiten

Persönliche Angelegenheiten im Kontext der Vorsorgevollmacht sind insbesondere die Personensorge, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung und die Entscheidung über die Unterbringung in einem Pflegeheim oder einer geschlossenen Anstalt.

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit bezeichnet den Zustand, in dem Menschen aufgrund von körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen langfristig (mindestens sechs Monate) Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen benötigen. Die gesetzliche Definition findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB) XI (§14–15) und stellt die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ins Zentrum: Betroffene können gesundheitsbedingte Anforderungen nicht eigenständig bewältigen und sind auf Unterstützung von außen angewiesen.

Psychoonkologie

Ein Psychoonkologe unterstützt Krebspatienten und ihre Angehörigen bei der Bewältigung der psychischen und sozialen Herausforderungen, die mit der Erkrankung einhergehen.

Rangfolgen in der Vorsorgevollmacht

Die Festlegung einer Rangfolge bei mehreren Bevollmächtigten ist möglich, aber mit spezifischen Vor- und Nachteilen verbunden.

Reanimationsverbot nach Herzkreislaufstillstand

Ein Reanimationsverbot nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand kann in einer Patientenverfügung wirksam festgelegt werden, sofern sie konkret und situationsspezifisch formuliert ist, wie in einer Demenzzusatzerklärung.

Rechtliche Betreuung

Eine rechtliche Betreuung ist ein gesetzliches Unterstützungsinstrument für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, geistigen Einschränkung oder körperlichen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Sie dient dem Schutz und der Hilfe zur Selbstbestimmung, wobei die Wünsche und der Wille der Betroffenen im Mittelpunkt stehen. Als Alternative kann eine Vorsorgevollmacht erstellt werden.

Rechnungslegungspflicht des Bevollmächtigten

Die Rechnungslegungspflicht des Bevollmächtigten hängt maßgeblich vom Bestehen eines Auftragsverhältnisses gemäß § 666 BGB ab. Die bloße Erteilung einer Vorsorgevollmacht begründet noch keine Rechenschaftspflicht – entscheidend sind die konkreten Umstände wie die Voraussetzung eines Auftragsverhältnis. 
Die Rechnungslegungspflicht entsteht nur, wenn neben der Vollmacht ein rechtsgeschäftlicher Auftrag vorliegt. Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte verpflichtet ist, eigenverantwortlich und initiativ für den Vollmachtgeber zu handeln, z.B. bei umfassender Vermögenssorge. (OLG Braunschweig (9. Zivilsenat), Urteil vom 28.04.2021 – 9 U 24/20)

Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister

Siehe Zentrales Vorsorgeregister

Reue von Sterbenden

Buchempfehlung: „5 Dinge, die Sterbende am meisten bereuen“ von Bronnie Ware basiert auf ihren Erfahrungen als Palliativpflegerin. Sie hat im Laufe der Jahre viele Menschen auf ihrem letzten Lebensweg begleitet und dabei wiederkehrende Themen der Reue festgestellt.

SAPV

SAPV steht für Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung. Sie ist ein medizinisches und pflegerisches Versorgungsangebot für schwerstkranke und sterbende Menschen mit einer unheilbaren, fortgeschrittenen Erkrankung, deren Lebenserwartung begrenzt ist und die besonders komplexe Symptome oder einen erhöhten Versorgungsbedarf haben.

Das Hauptziel der SAPV ist es, die Lebensqualität und Selbstbestimmung der betroffenen Patientinnen und Patienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. Die Versorgung soll ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in der vertrauten häuslichen Umgebung, im Pflegeheim oder im Hospiz ermöglichen.

Schuldnerberatung

Schuldnerberatung ist ein professionelles Hilfsangebot für Menschen, die überschuldet sind oder von Überschuldung bedroht werden. Ziel ist es, gemeinsam mit den Betroffenen Wege aus der Schuldenfalle zu finden, die finanzielle Situation zu stabilisieren und die Existenz zu sichern. Neben der finanziellen Beratung werden oft auch psychosoziale Hilfen angeboten, um die persönlichen Folgen der Schuldenkrise zu bewältigen.

Schenkungen

Schenkungen sind dem rechtlichen Betreuer – mit engen Ausnahmen – grundsätzlich verboten. Ein Vorsorgebevollmächtigter unterliegt demgegenüber grundsätzlich keinen Einschränkungen und kann daher beispielsweise auch unentgeltlich über Vermögensgegenstände (z.B. Sparguthaben und –  mit notarieller Vollmacht – Grundbesitz) des Vollmachtgebers verfügen.

Sedierung

Eine Sedierung ist ein medizinisches Verfahren, bei dem durch die Gabe von Medikamenten (Sedativa) das zentrale Nervensystem gedämpft wird. Ziel ist es, den Patienten zu beruhigen, Ängste zu nehmen und ihn in einen entspannten, oft schläfrigen Zustand zu versetzen. Im Gegensatz zur Vollnarkose bleibt der Patient während einer Sedierung in der Regel wach, ansprechbar und kann selbstständig atmen.

Siehe auch Palliative Sedierung 

Seniorenbeirat

Ein Seniorenbeirat ist ein gewähltes, beratendes Gremium auf Gemeinde-, Kreis- oder Landesebene, das die Interessen der älteren Generation – in der Regel ab 60 Jahren – in den politischen Entscheidungsprozess einbringt. Er wird häufig auch als Seniorenrat, Stadtseniorenrat, Kreisseniorenrat oder Landesseniorenrat bezeichnet.

Selbstbestimmung

Selbstbestimmung bedeutet, dass jeder Mensch das Recht und die Möglichkeit hat, eigenständig und nach eigenen Vorstellungen über sein Leben und seine Angelegenheiten zu entscheiden. Dies umfasst die Freiheit, persönliche Ziele zu wählen, Entscheidungen zu treffen und das eigene Leben aktiv zu gestalten – ohne unzulässige Einmischung durch andere Menschen oder Institutionen, insbesondere den Staat.

Diese Freiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht und wird in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt. Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert das Recht auf die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“, solange dadurch nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen wird. Siehe auch Fremdbestimmung

Situationen (in denen die Patientenverfügung gilt)

Eine Patientenverfügung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, selbstbestimmt über medizinische Maßnahmen zu entscheiden – also insbesondere bei fehlender Einwilligungsfähigkeit infolge von Bewusstlosigkeit, schwerer Erkrankung, Unfall oder fortgeschrittener Demenz.

Sorgerechtsverfügung

Eine Sorgerechtsverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der Eltern festlegen, wer im Falle ihres Todes das Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder übernehmen soll. Sie dient dazu, dem Familiengericht den ausdrücklichen Wunsch der Eltern mitzuteilen, welche Person als Vormund eingesetzt werden soll, falls beide Eltern versterben oder ein alleinerziehender Elternteil stirbt.

Ohne eine Sorgerechtsverfügung entscheidet das Familiengericht nach dem Kindeswohl, wer die Vormundschaft übernimmt. Mit einer Verfügung können Eltern jedoch ihren Willen klar dokumentieren und so Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts nehmen.

Sterben /Sterbeprozess

Sterben bezeichnet den Prozess, bei dem die Organfunktionen eines Lebewesens unwiderruflich erlöschen und damit der Tod eintritt. Der Beginn des Sterbens ist nicht eindeutig bestimmbar, da es sich meist um einen schleichenden und individuell sehr unterschiedlichen Vorgang handelt. Medizinisch wird das Sterben häufig in verschiedene Phasen unterteilt, die jedoch nicht immer klar voneinander abzugrenzen sind und individuell variieren können

Sterbehilfe

Sterbehilfe bezeichnet verschiedene Maßnahmen, die das Lebensende eines Menschen beeinflussen. Sie umfasst sowohl das aktive Herbeiführen des Todes als auch das Zulassen des Sterbens durch Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen. Die ethische und rechtliche Bewertung der Sterbehilfe ist Gegenstand intensiver gesellschaftlicher und politischer Debatten.

Suizid, assistiert /Freitodbegleitung 

Assistierter Suizid bezeichnet die Beihilfe zur Selbsttötung: Eine andere Person – zum Beispiel ein Angehöriger, Arzt oder Sterbehelfer – unterstützt einen Sterbewilligen dabei, sein Leben selbst zu beenden, etwa indem sie ein tödliches Medikament bereitstellt. Der entscheidende Akt, also die Einnahme der Substanz, muss jedoch vom Sterbewilligen selbst vorgenommen werden.

Suizid, assistiert/Polizeiliche Ermittlung 27.03.2025

Nach einem assistierten Suizid ist die Polizei in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten. Das liegt daran, dass jeder nicht-natürliche Todesfall, wozu auch Suizide zählen, als außergewöhnlicher Todesfall gilt und daher polizeilich untersucht werden muss. Ziel ist es, auszuschließen, dass Fremdeinwirkung, also etwa ein Tötungsdelikt, vorliegt.

Tattoo „Nicht wiederbeleben“

Ein Tattoo mit der Aufschrift „Nicht wiederbeleben“ (englisch: „Do Not Resuscitate“ oder „No CPR“) signalisiert den Wunsch des Trägers, im Falle eines Herz- oder Atemstillstands keine Wiederbelebungsmaßnahmen zu erhalten. Menschen entscheiden sich oft für ein solches Tattoo, wenn sie schwere, unheilbare Erkrankungen haben und eine Reanimation ablehnen, um einen langen Leidensweg oder eine geringe Lebensqualität zu vermeiden. Ein solches Tattoo allein gilt in Deutschland, und den meisten anderen Ländern nicht als rechtlich bindende Patientenverfügung.

Therapiezieländerung am Lebensende

Therapiezieländerung bezeichnet im medizinischen Kontext die bewusste und strukturierte Änderung des Behandlungsziels bei Patientinnen und Patienten mit schwerer oder fortgeschrittener Erkrankung. Häufig erfolgt der Wechsel von einer kurativen (heilenden) Therapie hin zu einer palliativen (lindernden) Behandlung, wenn das ursprüngliche Therapieziel – etwa Heilung oder deutliche Besserung – nicht mehr erreichbar erscheint oder vom Patienten abgelehnt wird.

Tod des Bevollmächtigten

Stirbt der Bevollmächtigte, erlischt die ihm erteilte Vollmacht im Regelfall automatisch. Dies ergibt sich aus § 673 BGB, wonach ein Auftrag – und damit meist auch die zugrunde liegende Vollmacht – „im Zweifel“ mit dem Tod des Beauftragten endet. Die Vollmacht geht nicht auf die Erben des Bevollmächtigten über.

Tötung auf Verlangen

Tötung auf Verlangen bezeichnet im deutschen Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen durch einen anderen, wobei die Tötung auf dem ausdrücklichen und ernsthaften Wunsch des Getöteten beruht. Sie ist in § 216 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt und stellt einen eigenen Straftatbestand dar, der im Vergleich zu Totschlag (§ 212 StGB) milder bestraft wird.

Transmortale Vollmachten

Transmortale Vollmachten gelten über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Die Geltungsdauer sollte in der Vorsorgevollmacht ausdrücklich geregelt werden. Erbrechtliche Aspekte müssen dabei berücksichtigt werden.

Untaugliche Formulierungen in Patientenverfügungen

Die Wirksamkeit von Patientenverfügungen hängt von präzisen Formulierungen ab. Häufige untaugliche Passagen umfassen, allgemeine Aussagen zu Lebensverlängerung, unbestimmte Krankheitsbilder,  Maximalformulierungen, emotionale Begriffe oder fehlende Situationsbezüge sind medizinisch nicht definiert und werden in der Praxis kaum angewendet.

Untervollmacht

Eine Untervollmacht ist eine Vollmacht, die ein Bevollmächtigter (Hauptbevollmächtigter) einer weiteren Person (Unterbevollmächtigter) zur Vertretung des Vollmachtgebers erteilt. Ob der Bevollmächtigte Untervollmacht erteilen darf, hängt vom Inhalt der Hauptvollmacht ab. Dort ist die Befugnis zur Erteilung von Untervollmachten meistens ausdrücklich geregelt.

Urteile gegen Banken

Warum einige Banken nur notariell beglaubigte oder beurkundete Vorsorgevollmachten akzeptieren bleibt das Geheimnis von Banken und Sparkassen. Wenn Bank oder Sparkassen  Vorsorgevollmachten nicht akzeptieren, kann das nicht zu Lasten des Vollmachtgebers gehen. Zwei Urteile gegen Sparkassen zeigen deutlich welche Rechte Vollmachtgeber und Bevollmächtigte gegenüber ihrer Bank/Sparkasse haben. 

Urteile gegen freie Finanzdienstleister

Jeden Tag vermitteln viele freie Finanzdienstleister (Versicherungsmaklern, Generationenberatern, Ruhestandsplanern und leider auch Certified Financial Planner (CFP) (zertifizierte Finanzplaner)) Beratungen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung obwohl ihnen das höchstrichterlich und vom Rechtsdienstleistungsgesetz verboten ist. Hinzu kommt, dass ein Richter die Kosten für Wucher hält. In solchen Fällen hilft die Verbraucherzentrale.

Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte fest, dass das Vorgehen der spanischen Behörden das Recht auf Privatleben und Selbstbestimmung (Art. 8 EMRK) in einem Fall einer Zeugin Jehovas verletzt hat. Die Missachtung der dokumentierten Patientenverfügung und die mangelnde Einbindung der Patientin in die Entscheidungsfindung wurden als gravierende Verfahrensfehler und Körperverletzung bewertet. Dieses Urteil gilt selbstverständlich auch in Deutschland.

VDK

Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. ist mit rund 2,3 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband Deutschlands. Er wurde 1950 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin. Der VdK vertritt sozialpolitische Interessen und setzt sich für einen starken Sozialstaat, eine tragfähige gesetzliche Sozialversicherung und soziale Gerechtigkeit ein.

Verlangen + Verbieten von medizinischen Maßnahmen

Das zentrale Prinzip im Umgang mit medizinischen Maßnahmen ist die Selbstbestimmung des Patienten. Jede medizinische Maßnahme setzt grundsätzlich die informierte Einwilligung des Patienten voraus. Dies gilt sowohl für das Verlangen als auch für das Ablehnen oder Verbieten von Behandlungen. 

Vermögensangelegenheiten

Vermögensangelegenheiten sind insbesondere die Verwaltung und die Verfügung über das Vermögen, das Eingehen von Verbindlichkeiten, der Abschluss von Verträgen sowie die Vor- und Entgegennahme von Kündigungen. Auch die Beantragung und Entgegennahme von Sozialleistungen, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Personen, Behörden und Gerichten, einschließlich Banken und Kreditinstituten, und die Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten gehören dazu. Hier braucht es 110% Vertrauen in den Bevollmächtigten. 

Vordrucke zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Weil es mehr als 254 Angebote – mit sehr unterschiedlicher Qualität und oft nicht auf dem aktuell rechtlichen Stand – im Internet, gibt, ist große Vorsicht vor solchen Angeboten geboten. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) stellt auf seiner Website kostenlose Muster und Formulare für die Vorsorgevollmacht und Textbausteine für die Patientenverfügung zum Download bereit. Diese Formulare sind rechtlich aktuell und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.

Selbiges gilt für das Bayerische Staatsministerium für Justiz, den größten juristischen Verlag (C.H.Beck-Verlag) und z.B. die Medizinrechtskanzlei Putz in München.

 Vormundschaftsgerichte

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) am 1. September 2009 wurde das Vormundschaftsgericht abgeschafft. Die Aufgaben wurden neu verteilt: Das sogenannte „Große Familiengericht“ ist nun für Vormundschaften, Pflegschaften und Adoptionsverfahren bei Minderjährigen zuständig. Die Betreuungsgerichte übernehmen die Aufgaben im Bereich der rechtlichen Betreuung und Unterbringung von Volljährigen.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Regelung, mit der eine Person (Vollmachtgeber) einer anderen Person ihres Vertrauens (Bevollmächtigter) die Befugnis erteilt, im Falle einer Notsituation oder bei eigener Entscheidungsunfähigkeit rechtliche Angelegenheiten zu regeln. Sie dient dazu, für Situationen wie Unfall, Krankheit oder altersbedingten Abbau der Entscheidungsfähigkeit vorzusorgen, damit im Ernstfall keine gerichtliche Betreuung angeordnet werden muss.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtigte folgende Bereiche abdecken:

  • Gesundheitssorge und medizinische Entscheidungen

  • Aufenthaltsbestimmung (z.B. Wahl eines Pflegeheims)

  • Vermögensverwaltung und Bankgeschäfte

  • Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen

  • Regelung von Wohnungsangelegenheiten.

Vorsorgevollmacht und Missbrauch

(siehe Missbrauch der Vorsorgevollmacht)

Vergütung des Bevollmächtigten

Ob und in welcher Höhe ein Bevollmächtigter eine Vergütung erhält, hängt maßgeblich von einer individuellen Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem ab. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Höhe oder zur Pflicht einer Vergütung – die Parteien sind in der Ausgestaltung völlig frei. Eine solche Vereinbarung kann schriftlich oder mündlich erfolgen, wobei aus Gründen der Rechtssicherheit und Nachweisbarkeit eine schriftliche Fixierung dringend empfohlen wird.

Verfahrenspfleger

Ein Verfahrenspfleger ist in Deutschland eine vom Betreuungs-/Gericht bestellte Person, die im Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren die Interessen des Betroffenen vertritt. Dies betrifft insbesondere Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Rechte selbst wahrzunehmen, etwa bei der Einrichtung einer Betreuung oder bei einer Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung.

Verzicht auf Essen und Trinken

Siehe Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken

Wertvorstellungen

Die Beschreibung persönlicher Wertvorstellungen, religiöser Ansichten, individueller Einstellungen zum Leben und Sterben sowie von Ängsten und Hoffnungen ist im Rahmen einer Patientenverfügung sinnvoll, weil es Bevollmächtigten, Behandlern und Juristen bei der Entscheidung am Lebensende oder schwierigen Behandlungsfragen leichter fällt, den mutmaßlichen Willen des Patienten nachzuvollziehen.

Wiederbelebung

Wiederbelebung, auch als kardiopulmonale Reanimation (CPR) oder Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) bezeichnet, ist eine lebensrettende Sofortmaßnahme bei Atem- und Kreislaufstillstand. Ziel ist es, den drohenden Tod durch Sauerstoffmangel der Organe, insbesondere des Gehirns, zu verhindern und den Kreislauf bis zum Eintreffen professioneller Hilfe aufrechtzuerhalten. Ob ein Tattoo mit dem Verbot der Wiederbelebung wirklich funktioniert siehe unter Tattoo.

Widerruf der Patientenverfügung 

Eine Patientenverfügung kann jederzeit und völlig formlos widerrufen werden. Der Widerruf ist sowohl schriftlich, mündlich als auch durch schlüssiges Verhalten (z.B. Kopfschütteln, Kopfnicken, Durchstreichen des Dokuments) möglich, und kann sogar noch in einer akuten Behandlungssituation erfolgen, solange der Patient einwilligungsfähig ist.

Widerruf der Vorsorgevollmacht

Der Widerruf ist nur möglich, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Mit Eintritt der Geschäftsunfähigkeit (z. B. durch Demenz) ist ein Widerruf durch den Vollmachtgeber selbst nicht mehr wirksam. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen, auch wenn keine bestimmte Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei notariell beurkundeten Vollmachten empfiehlt sich eine schriftliche und möglichst notarielle Erklärung.

Willensermittlung bei Entscheidungsunfähigkeit 15.02.2024

Bei Entscheidungsunfähigkeit ist eine Person nicht mehr in der Lage, ihren Willen frei, informiert und rational zu bilden oder zu äußern. Dies kann durch psychische, physische oder situative Faktoren verursacht werden, etwa bei Demenz, schweren psychischen Erkrankungen oder akuten medizinischen Notfällen. In solchen Fällen ist die Ermittlung des Patientenwillens – insbesondere im medizinischen und rechtlichen Kontext – von zentraler Bedeutung.

Wünschewagen

Der Wünschewagen erfüllt schwerstkranken Menschen in ihrer letzten Lebensphase besondere Herzenswünsche. Ehrenamtlich und durch Spenden finanziert, begleitet der Wünschewagen Menschen jeden Alters kostenfrei zu ihrem Wunschziel in Deutschland.

Zentrales Vorsorgeregister (ZVR)

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist eine bundesweite Datenbank, die von der Bundesnotarkammer im gesetzlichen Auftrag geführt wird. Es dient dazu, wichtige Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen zentral zu registrieren. Ziel ist es, im Ernstfall sicherzustellen, dass Gerichte und seit 2023 auch behandelnde Ärzte schnell und zuverlässig erfahren, ob und welche Vorsorgeregelungen für eine Person bestehen.

Erreichbar ist das Zentrale Vorsorgeregister unter 0800-35 50 500 (gebührenfrei) und und www.vorsorgeregister.de

Zweitmeinung eines Palliativmediziners

Die frühzeitige Zweitmeinung eines Palliativmediziners ist die unabhängige Beurteilung einer Erkrankung und der vorgeschlagenen Therapie durch einen weiteren Arzt. Sie dient dazu, Unsicherheiten zu klären, Alternativen aufzuzeigen und die bestmögliche Therapieentscheidung zu treffen. In Deutschland ist das Einholen einer Zweitmeinung eines Palliativmediziners für Patientinnen und Patienten gängige Praxis und wird von den Krankenkassen unterstützt, insbesondere bei schweren Erkrankungen wie Krebs. Das frühe Hinzuziehen eines Palliativmediziners hat nichts mit einem bevorstehenden Tod zu tun.