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Assistierten Suizid – 5 Jahre Urteil zum §217 StGB

17. März 2025 / 09:00 - 16:30

- Euro149

Fünf Jahre sind vergangen, seit das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar den §217 StGB – Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung – für verfassungswidrig erklärte und somit den Weg für den assistierten Suizid in Deutschland frei machte, und das alte Recht, was seit 1851 galt, wurde wieder hergestellt. Trotz der klaren Rechtslage herrscht in der Praxis immer noch große Unsicherheit, und die gesellschaftliche Akzeptanz des assistierten Suizids ist nach wie vor ein sensibles Thema.

Ärzte, Medizinethiker, soziale Träger, Kirchenvertreter, Pflegeheimverantwortliche, Hospizvereine und Pflegekräfte stehen immer wieder vor moralischen und ethischen Herausforderungen, wenn es um die Begleitung von Menschen geht, die den Wunsch haben ihr Leben Selbstbestimmt zu beenden.

Die Fachtagung soll den Bogen vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) , hin zur den Diskussionen innerhalb der Familien, der professionellen Begleitung bis hin zur polizeilichen Ermittlung nach dem Suizid geben.

Referentinnen und Referenten

Namhafte Referenten, darunter zwei der damaligen Kläger vor dem BverfG, bieten fundierte Einblicke in die Entwicklungen der letzten Jahre. Sie beleuchten, warum es trotz des Urteils immer noch Unklarheiten zu geben scheint und wo Aufklärungsbedarf besteht.

Vor allem Angehörige, stehen in diesen Zeiten großer emotionaler Belastung vor schwierigen Fragen: Wie begleite ich einen geliebten Menschen, der sich für den assistierten Suizid entschieden hat? Wie wird das Thema in der Familie besprochen und verarbeitet? Die Medizinethik und die Hospizvereine sind in dieser Zeit wichtige und gute Gesprächspartner.

Nach vollzogenem Suizid ist es Aufgabe der Polizei die Ermittlungen aufzunehmen, was die Befragungen von Beteiligten und Zeugen, Gerichtsmedizinische Untersuchung bis hin zum Abschluss der Ermittlungen und Staatsanwaltschaft bedeutet.

Folgende Referentinnen und Referenten konnten wir gewinnen:

Wolfgang Putz

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften noch im Referendariat Beginn des Studiums der Humanmedizin. Nach dem 2. Staatsexamen/Jura 1977 Aufbau einer eigenen Anwaltskanzlei in München, Familiengründung und weiterhin Medizinstudium. Laufende Pflegetätigkeit auf einer Intensivstation im Klinikum der LMU-Campus Großhadern. Anwaltliche Spezialisierung auf Medizinrecht. Wegen schnell wachsender Kanzleitätigkeit Aufgabe des Medizinstudiums.

Vortragsthema: „Ich will sterben!“ – Wie gehen wir mit dem Sterbewunsch um?

 

Prof. Robert Rossbruch

studierte Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften und Philosophie, und ist Sachverständiger von Behörden, Bundestag und Landtagen. Er ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), und setzt sich für eine Stärkung der persönlichen Autonomie am Lebensende und für eine Entkriminalisierung der Sterbehilfe ein. Er war bei der Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe dabei.

Vortragsthema: „Humanes Sterben im Wandel: Die Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts für die professionelle Suizidhilfe“

Prof. Dr. Christoph Ostgathe

ist Facharzt für Anästhesiologie, sowie Schmerztherapeut und Palliativmediziner. Seit 2010 Professor für Palliativmedizin an der Universität Erlangen-Nürnberg. Leiter der Palliativmedizinischen Abteilung mit Palliativstation, Palliativdienst, Ambulanz und Vorsitzender des Klinischen Ethikkomitees des Klinikums. Von 2019-2023 war er Präsident der European Assoziation for Palliative Care (EAPC).

Vortragsthema: „Der Umgang mit Todeswünschen in der Palliativmedizin“

Dr. phil. Dr. med. habil. Dipl. Biol. Oliver Rauprich

studierte Biologie und wurde in Philosophie promoviert. Seit 2002 war er an Medizinischen Fakultäten in Erlangen, Bochum, München und Münster im Bereich der Medizinethik tätig und ist dort habilitiert. Derzeit ist er Akademischer Geschäftsführer des Klinischen Ethikkomitees am LMU Klinikum in München und Trainer für Ethikberatung im Gesundheitswesen.

Vortragsthema: „Das Recht auf ein Selbstbestimmtes Sterben und seine Auswirkungen auf die medizinische Sterbehilfe. Eine ethische Analyse.“

Kunibert Herzing

Kunibert Herzing

ehrenamtlich in der Hospizarbeit seit 2009 tätig und 1. Vorsitzender im Hospizverein Landshut. In allen Bereichen der Hospizbegleitung werden auch die ehrenamtlichen HospizbegleiterInnen immer wieder mit mehr oder weniger konkreten Sterbewünschen konfrontiert. Was hat sich für Hospizvereine dabei durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB geändert? Wie geht die Hospizbewegung mit dem assistierten Suizid um?

Anhand persönlicher Erfahrungen zeigt er den Umgang mit diesem Thema im Hospizverein Landshut auf. Sehr intensiv hat sich der Hospizverein mit Fragen zum assistierten Suizid beschäftigt und die Haltung des Vereins in einem Positionspapier dargestellt.

Vortragsthema: „Sterbewünsche – Was geht das mich als Ehrenamtlichen an?“

Susann Imhoff

Susann Imhoff

ist diplomierte Krankenschwester in Winterthur und Zürich. Weiterbildung zur Stationsleitung. Mehrere Jahre Tätigkeit im Zentrum für akut verletzte Querschnittgelähmte Patienten in Basel. Ein Jahr Intensiv Station Spital Davos. 10 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Alten-und Pflegeheim, Ausbildung eines Therapiebegleithundes und Einsätze im Pflegeheim.  4 Jahre aktiv in der Flüchtlingsbetreuung. 2012 Ausbildung zur Hospizbegleiterin und aktiv tätig. Seit 2008 Mitglied, ehrenamtliche Mitarbeiterin beim Kinderhilfswerk „die-kleine-pyramide.de“ in Luxor Ägypten (NGO) mit jährlich 1-2 Einsätze vor Ort.

Familienkonstellation: Sogenannte Auslandschweizer in Deutschland. Verheiratet mit einem Mediziner, 3 erwachsenen Söhne, davon 2 Mediziner, 3 Schwiegertöchter, davon 2 Medizinerinnen. Die Medizinerfamilien leben mit unseren insgesamt 5 Enkelkinder wieder in der Schweiz.

Vor einigen Jahren hat sich die lebenssatte Schwiegermutter (94) in der Schweiz entschieden, mit einem assistierten Suizid aus dem Leben zu scheiden.  Susann Imhoff zeigt die Innenansicht einer (Mediziner-) Familie nach der Entscheidung der lebenssatten Schwiegermutter ihrem Leben ein Selbstbestimmtes Ende zu setzen. Was heißt es diesen Entschluss auszuhalten und zu akzeptieren?

Vortragsthema: Die lebenssatte Oma entscheidet sich für den assistierten Suizid – Die Familie auf einer emotionalen Achterbahn 

 

Hermann Josef Borjans

Erster Polizeihauptkommissar (EPHK a.D.) 65 Jahre, 41 Jahre im Dienst und in Führungsfunktionen der Polizei NRW, im Anschluß Notfallseelsorger in Köln, 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Kriminalprävention und des Opferschutzes.

In Fällen des assistierten Suizids hat die Polizei grundsätzlich die Pflicht, bei der Leichenbefundaufnahme in jedem Fall die Situation aus rechtlicher Sicht  zu bewerten. Dies gilt für den ausgestellten Totenschein, je nach Vorlage als „nicht natürliche“ Todesursache ist zu bewerten ob unter Umständen auch anwesende oder beteiligte Personen als „Beschuldigte“ wegen Beihilfe zu einem Tötungsdelikt aufzuführen sind. Die juristische Bewertung erfolgt  durch die Staatsanwaltschaft. Dem gegenüber stehen die Wunsch zum Sterben des Betroffenen, da Suizid – also freiwillig aus dem Leben scheiden zu wollen nicht strafbar ist. Eine kritische und spannende Bewertung.

Vortragsthema: „Assistierter Suizid aus Sicht polizeilicher Ermittler“

 

Zielgruppe der Tagung

  • ACP/BVP/GVP-Berater gem. § 132g SGB V
  • Hausärzte, Intensiv- und Palliativmediziner
  • Berater Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Berufsbetreuer
  • Betreuungsrichter
  • Ethikberater in der Medizin +Klinisches Ethik-Komitee
  • Führungskräfte aus der Pflege und Krankenhäuser
  • Hospizbegleiter
  • Leitung Ärztekammer
  • Leitung Hospiz
  • Leitung Pflegestützpunkt
  • Leitung Rettungswesen
  • Juristen
  • Palliativ-Care und SAPV
  • Sozialdienst im Krankenhaus
  • und alle Interessierten

Dauer

Beginn 9: Uhr – Ende 16:30 Uhr

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Veranstaltungsort

Nürnberg

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